Aktenvernichtungen beim BfV im NSU-Kontext
Berlin: (hib/STO) Um Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungsschutz „im Kontext des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/24867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24185). Wie die Fraktion darin ausführte, erfolgten im Nachgang der Enttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds „umfangreiche Vernichtungen von Akten mit Bezug zum NSU im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)“. Im Zentrum dieser Aktion habe ein Referatsleiter des BfV mit dem Dienst- beziehungsweise Decknamen „Lothar Lingen“ gestanden. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche Akten beziehungsweise Dokumente mit Bezug zum NSU im Nachgang von dessen Enttarnung durch beziehungsweise auf Veranlassung des BfV-Mitarbeiters mit diesem Decknamen vernichtet wurden.
In ihrer Antwort führt die Bundesregierung dazu aus, dass durch beziehungsweise auf Veranlassung des genannten Mitarbeiters nach dem 4. November 2011 sieben Akten im Bereich der Abteilung 2 des BfV vernichtet worden seien. „Die zur ,Operation Rennsteig' gehörenden und vernichteten Fallakten der Beschaffung TREPPE, TOBAGO / Inverstor, TONFARBE, TUSCHE und TINTE waren im Rahmen der Bemühungen angelegt worden, den Personenzusammenschluss des ,Thüringer Heimatschutz' (THS) aufzuklären“, heißt es in der Antwort weiter. Aus den teils rekonstruierten Akten sei bekannt, „dass diese keinen Hinweis auf einen damals unbekannten NSU lieferten“.
Am 11. November 2011 wurden der Vorlage zufolge „die nicht zum Komplex der ,Operation Rennsteig' gehörenden beiden Fallakten TACHO und TARIF vernichtet“. Die so bezeichneten Vertrauensleute hatten jedoch laut Bundesregierung keine THS-Bezüge, sondern berichteten vornehmlich zu anderen Beobachtungsobjekten.