Die Verwaltung des Deutschen Bundestages
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in ihrer Arbeit von der Verwaltung unterstützt. Rund 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass der parlamentarische Betrieb reibungslos läuft. Dabei decken sie ein breites Aufgabenspektrum ab: Die Verwaltung bereitet die Sitzungen des Bundestages, seiner Ausschüsse und parlamentarischen Gremien vor und unterstützt die politischen Beratungen. Sie ist verantwortlich für den reibungslosen Betrieb eines Apparates vom Umfang einer Kleinstadt – etwa 10.000 Menschen arbeiten insgesamt im Deutschen Bundestag.
Der Direktor beim Deutschen Bundestag
Der Direktor beim Deutschen Bundestag leitet im Auftrag der Bundestagspräsidentin die Bundestagsverwaltung als Oberste Bundesbehörde. Er wird von ihr ernannt und arbeitet ihr unmittelbar zu. Gleichzeitig ist er Vorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung. Direktor ist seit 1. September 2022 Dr. Michael Schäfer. Er ist der elfte Direktor seit Bestehen des Deutschen Bundestages 1949.
Die Bundestagsverwaltung gliedert sich in sechs Abteilungen: die Abteilung Parlament und Abgeordnete, die Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse, die Abteilung Information und Dokumentation, die Abteilung Digitalisierung, die Abteilung Bau und Infrastruktur sowie die Zentralabteilung.
Hinzu kommen außerhalb der Abteilungen der Leitungsstab und das Büro der Präsidentin mit den der Bundestagspräsidentin unmittelbar zugeordneten Referaten für Presse und Medien, für Reden, Texte und Bürgeranfragen sowie das Protokoll. Darüber hinaus gehören zur Bundestagverwaltung die Büros der Vizepräsidentinnen und -präsidenten, das Kompetenzzentrum Datenschutz, eine Unterabteilung zur Unterstützung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste, das Amt der Wehrbeauftragten sowie seit Juni 2021 die Geschäftsstelle der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur.
Die Abteilung „Parlament und Abgeordnete“
Die Abteilung „Parlament und Abgeordnete“ arbeitet für den Kern des parlamentarischen Betriebs: Sie ist zuständig für den gesamten Bereich der Parlamentsdienste, die personelle und organisatorische Unterstützung der Ausschüsse einschließlich des Petitionsausschusses und die wesentlichen mandatsbezogenen Servicefunktionen.
Der Parlamentsdienst unterstützt das Plenum: Er nimmt alle Beratungs- und sonstigen parlamentsbezogenen Unterlagen wie zum Beispiel Gesetzentwürfe oder Anträge entgegen, redigiert sie und stellt sie elektronisch bereit, betreut die Fragestunde, erstellt das stenografische Protokoll der Sitzungen und unterstützt das die Plenarsitzung leitende Präsidiumsmitglied und den Ältestenrat, etwa wenn dieser die Tagesordnung vereinbart.
Die Aufgaben der ständigen Ausschüsse sowie der gegebenenfalls im Laufe der Wahlperiode hinzukommenden Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen werden administrativ, organisatorisch und fachlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterabteilung „Ausschüsse“ betreut, der Petitionsausschuss durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterabteilung „Petitionen und Eingaben“. Letztere unterstützen und begleiten das Petitionsverfahren auch inhaltlich eng – schließlich räumt das Grundgesetz allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht ein, sich mit Sorgen und Nöten, aber auch mit Vorschlägen und Anregungen, Petitionen genannt, direkt an das Parlament zu wenden. Das Parlament hat unter anderem das Recht, von der Bundesregierung und den Bundesbehörden Auskunft zu verlangen und sich Akten vorlegen zu lassen.
Zu den mandatsbezogenen Servicefunktionen gehören alle Angelegenheiten, die die Rechtsstellung aktiver und ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie deutscher Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Abgeordnetengesetz beziehungsweise Europaabgeordnetengesetz betreffen.
Dazu gehören insbesondere die Bearbeitung von Leistungen an aktive und ehemalige Abgeordnete (z.B. Diäten, Altersversorgung), die Betreuung der Verhaltensregeln (bei denen es insbesondere um Nebentätigkeiten von Abgeordneten geht) und die Übernahme sämtlicher Aufgaben, die mit der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten zusammenhängen. Zudem werden hier die Mittel für die staatliche Parteienfinanzierung verwaltet – eine Aufgabe der Bundestagspräsidentin nach dem Parteiengesetz.
Die Abteilung „Außenbeziehungen, Europa und Analyse“
In der Abteilung „Außenbeziehungen, Europa und Analyse“ sind die Unterabteilungen „Internationale Beziehungen“, „Europa“ sowie „Wissenschaftliche Dienste“ zusammengefasst. Zur Unterstützung und Pflege der Beziehungen zu anderen Parlamenten weltweit sowie zu den wichtigsten internationalen parlamentarischen Versammlungen unterhält der Deutsche Bundestag die Unterabteilung „Internationale Beziehungen“. Einen wichtigen Beitrag für das bessere gegenseitige Verständnis sowie zur Vertiefung bestehender Kontakte zwischen den nationalen Parlamenten leisten auch die 48 bi- und multilateralen Parlamentariergruppen.
Der Sprachendienst erstellt Übersetzungen und vermittelt Dolmetscherinnen und Dolmetscher für die Parlamentsarbeit. Im Rahmen der Internationalen Austauschprogramme bietet der Deutsche Bundestag ferner einen deutsch-amerikanischen Jugendaustausch sowie ein Stipendienprogramm für Hochschulabsolventinnen und absolventen aus 50 Ländern an. Mit seinen Beratungs- und Fortbildungsangeboten leistet er einen Beitrag zur Stärkung parlamentarischer Institutionen in anderen Staaten.
Die Unterabteilung „Europa“ umfasst das Sekretariat des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, kümmert sich um EU-Grundsatzangelegenheiten und Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion, befasst sich mit EU-Analysen, Beratung und Prioritäten für EU-Vorhaben sowie mit dem Management von EU-Dokumenten. Hinzu kommen die frühzeitige Information über aktuelle politische Entwicklungen innerhalb der EU-Institutionen, insbesondere Rechtsetzungsvorhaben, durch das Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages in Brüssel sowie die Erstellung rechtswissenschaftlicher Gutachten zu Fragen des Europarechts und der Europapolitik.
Die Wissenschaftlichen Dienste sollen die Entscheidungsfähigkeit des einzelnen Abgeordneten sowie der parlamentarischen Gremien im Gesetzgebungsprozess stärken – und damit auch deren jeweilige Stellung gegenüber der Bundesregierung. Die Wissenschaftlichen Dienste tragen im Auftrag der einzelnen Abgeordneten Informationen zusammen und bereiten sie so auf, dass sie vor der Abstimmung möglichst alle Alternativen kennengelernt haben, die zu einem Thema in Gesellschaft und Wissenschaft diskutiert werden. Neben diesen allein für Abgeordnete und ihre Mandatsarbeit erstellten Arbeiten bieten die Wissenschaftlichen Dienste auch allgemein zugängliche Informationen an, die auch im Internet abrufbar sind.
Ebenfalls in der Abteilung angesiedelt ist das Referat, das die Arbeit der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Bürgerräte begleitet. Die durch externe Expertinnen und Experten beratenen Bürgerräte zielen darauf ab, dass die zufällig ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vorschläge zu aktuellen politischen Fragen machen, die im gesellschaftlichen Alltag eine Rolle spielen.
Die Abteilung „Information und Dokumentation“
Die Abteilung „Information und Dokumentation“ stellt Informationen für Abgeordnete und Bürgerinnen und Bürger über die Funktion und Arbeitsweise des Parlaments und seiner Mitglieder bereit.
Die Unterabteilung „Information und Kommunikation“ informiert die Bürgerinnen und Bürger sowohl am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin als auch über die mobile Öffentlichkeitsarbeit bundesweit. So vermittelt das Referat „Besucherdienst“ in regulären Jahren etwa zweieinhalb Millionen Besucherinnen und Besuchern Informationen an den parlamentarischen Originalschauplätzen. Dies geschieht über Informationsvorträge oder die Teilnahme an einer Plenarsitzung, Hausführungen in zahlreichen Fremdsprachen sowie das Angebot in der parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom. Für die Besichtigung von Kuppel und Dachterrasse des Reichstagsgebäudes steht ein Audioguide-System – ebenfalls in unterschiedlichen Sprachen – zur Verfügung.
Das Referat „Öffentlichkeitsarbeit“ informiert die Bürgerinnen und Bürger über Aufgaben und Funktionen des Deutschen Bundestages mittels zahlreicher kosten- und barrierefreier Druck- und Videopublikationen, die auf der Webseite des Bundestages www.bundestag.de online bestellt werden können. Mit der „mobilen Öffentlichkeitsarbeit“ in Form eines „Infomobils“ und mit Wanderausstellungen kommt der Deutsche Bundestag auch direkt in Städte und Gemeinden. An der Außendarstellung des Parlaments wirkt außerdem das Referat „Veranstaltungsmanagement, Sonderprojekte“ mit, zum Beispiel mit der jährlichen Film- und Lichtprojektion auf Fassaden des Deutschen Bundestages sowie durch die Organisation des „Tages der Ein- und Ausblicke“. Dem Referat „Kunst im Deutschen Bundestag“ obliegt die Verwaltung der parlamentseigenen Kunstsammlung, die unter anderem von Abgeordneten für die leihweise Ausstattung ihrer Büroräume genutzt werden kann.
Im Referat „Parlamentsnachrichten“ entsteht der Newsletter „heute im bundestag“, der mehrfach täglich über Drucksachen und in Sitzungswochen zusätzlich aus den Ausschüssen berichtet, sowie die vom Deutschen Bundestag herausgegebene Wochenzeitung „Das Parlament“.
Das Referat „Onlinedienste, Parlamentsfernsehen“ bündelt im Internetauftritt www.bundestag.de alle wesentlichen Informationen über den Deutschen Bundestag. Über Debatten, Ausschusssitzungen, Anhörungen und Veranstaltungen im Bundestag wird redaktionell berichtet. Auch werden Internetangebote für Kinder (www.kuppelkucker.de) und Jugendliche (www.mitmischen.de) bereitgehalten. Das Parlamentsfernsehen überträgt alle Plenardebatten sowie öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen live, unkommentiert und in voller Länge. Sämtliche Übertragungen werden untertitelt, zum Teil in Gebärdensprache übertragen und sind jederzeit in der Mediathek abrufbar.
Das Referat „Soziale Medien“ informiert regelmäßig über die Kanäle Instagram (@bundestagspräsidentin, @bundestag), X (@hib_Nachrichten), Mastodon, Bluesky, WhatsApp, auf dem YouTube-Kanal und bei LinkedIn.
In der Unterabteilung „Bibliothek und Dokumentation“ laufen die Fäden der Informationsangebote für die Abgeordneten sowie für die Verwaltung zusammen. Ein großer Teil der Informationsangebote ist auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Bibliothek sammelt und erschließt seit 1949 das für die parlamentarische Arbeit notwendige nationale und internationale Schrifttum mit den Schwerpunkten Politik, Recht, öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Sozialwissenschaften sowie Neuere Geschichte und gehört zu den größten Parlamentsbibliotheken der Welt.
Das öffentlich zugängliche Parlamentsarchiv ist das Gedächtnis des Deutschen Bundestages. Es beherbergt mehrere Tausend Regalmeter an Druckwerken und unzählige Tonaufzeichnungen, Videos sowie analoge und digitale Bilder. Die Parlamentsdokumentation betreibt das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) als zentrales Instrument, mit dem die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar wird. In dem Online-System wird der Ablauf sowohl der Gesetzgebungsverfahren als auch aller anderen parlamentarischen Beratungen dokumentiert und über das Internet öffentlich zugänglich gemacht. Die Pressedokumentation ist die zentrale Auskunftsstelle des Deutschen Bundestages über Berichte der nationalen und internationalen Presse.
Die Abteilung „Digitalisierung“
Die Abteilung „Digitalisierung“ (D) ist nach Aufteilung der bisherigen Abteilung „Technik“ entstanden und für die gesamte informations- und kommunikationstechnische Ausstattung des Deutschen Bundestages verantwortlich. Sie gliedert sich in die Unterabteilungen „Entwicklung und Support“ und „Management der Informationstechnik“.
Die Unterabteilung „Entwicklung und Support“ ist dabei im Wesentlichen für die Ausstattung mit PCs (Hard- und Software) sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen und Fachverfahren verantwortlich. Darüber hinaus werden hier ein eigenes IT-Servicezentrum und ein IT-Schulungszentrum betrieben.
Die Unterabteilung „Management der Informationstechnik“ ist demgegenüber für die betrieblichen Aufgaben zuständig und gewährleistet die Erfüllung der besonderen Anforderungen des Parlaments an Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und Wartbarkeit der informationstechnischen Systeme. In dieser Unterabteilung werden die Rechenzentren des Deutschen Bundestages betrieben, die Kommunikationstechnik zur Verfügung gestellt und für die IT-Sicherheit gesorgt. Zudem ist die Unterabteilung verantwortlich für das Intranet des Bundestages. Über das Intranet erfolgt der Zugang zu wichtigen internen Informationssystemen, die für die parlamentarische Arbeit unerlässlich sind. Ebenfalls über das Intranet werden externe Datenbanken, weitere Arbeits- und Hilfsmittel sowie der Zugang zum Internet eröffnet.
Die Abteilung „Bau und Infrastruktur“
Aus der Aufteilung der Abteilung „Technik“ entstand auch die neue Abteilung „Bau und Infrastruktur“. Hier sind die Bauverwaltung sowie die Zuständigkeiten für das Gebäudemanagement und infrastrukturelle Dienstleistungen angesiedelt.
Die Unterabteilung „Bau und Gebäudemanagement“ nimmt die Aufgaben des Liegenschaftsmanagements, der Bauverwaltung und des Gebäudebetriebs wahr: Sichergestellt werden dabei zum Beispiel der Betrieb von über 6.000 Büros, parlamentarischen Sitzungssälen und Besprechungsräumen für die Abgeordneten, die Fraktionen und die Verwaltung sowie die Koordination der Neubauprojekte, der Bauunterhalt und die Pflege der Außenanlagen. Auch der Betrieb der komplexen Gebäudetechnik – von der Energieerzeugung und -versorgung bis zu den Aufzugsanlagen, von der Wasserversorgung bis zu den Feuerlöschanlagen – wird hier gewährleistet.
Die Unterabteilung „Bedarfsdeckung, Logistik und infrastrukturelle Dienste“ sorgt für die technisch-organisatorische Unterstützung der Abgeordneten mit ihren Bereichen Plenar- und Ausschussassistenzdienst, Boten- und Etagendienste, Tagungsbüro, Telefonzentrale und Fahrdienst. Zudem verantwortet sie die Post- und Drucksachenverteilung, den Büro- und Geschäftsbedarf, die Büroausstattung und -reinigung, die Abfallwirtschaft und die Lagerhaltung.
Mit einer Stabsstelle ist die Abteilung B auch für die Arbeitssicherheit, den Brandschutz und den Betriebsärztlichen Dienst verantwortlich. Gleichzeitig forciert die Stabsstelle alle notwendigen Maßnahmen, um das umweltrelevante Handeln des Deutschen Bundestages kontinuierlich zu erfassen, systematisch zu verbessern und klimaneutral zu werden.
Die Zentralabteilung
Die Zentralabteilung bildet das administrative und organisatorische Rückgrat der Bundestagsverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, jederzeit die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für die Funktionsfähigkeit des Parlaments unentbehrlich sind. Die Abteilung ist in die drei Unterabteilungen „Zentrale Verwaltung“, „Recht“ und „Sicherheit“ gegliedert. Die Innenrevision und die Gleichstellungsbeauftragte sind ebenfalls der Zentralabteilung zugeordnet.
Die Unterabteilung „Zentrale Verwaltung“ ist mit den Personalangelegenheiten und der Organisation der Bundestagsverwaltung betraut. Dort sind fünf Personalreferate für die Personalgewinnung- und betreuung, für die Aus- und Fortbildung sowie für die sachgerechte Aufbauorganisation zuständig.
Die Unterabteilung „Recht“ ist verantwortlich für die Aufstellung des Haushalts- und des Finanzplans, für allgemeine Rechtsangelegenheiten des Parlaments und seiner Verwaltung sowie für öffentliche Vergaben. Hinzu kommt die Betreuung des Lobbyregisters.
In der Unterabteilung „Sicherheit“ sind die Polizei- und Sicherungsaufgaben, der Geheimschutz und das Notfallmanagement gebündelt. Der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem die Bundestagspräsidentin das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt. Die Beamtinnen und Beamten der Bundestagspolizei sind für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag etwa bei internationalen Konferenzen genutzt werden.
Die parlamentarische Polizeigewalt ist in der Verfassung verankert. Die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages wird damit ausgeschlossen. Der Bundestag ist so vor einer Einflussnahme durch Exekutive und Judikative geschützt, was dem Prinzip der Gewaltenteilung entspricht. Gleichwohl arbeitet die Polizei des Bundestages mit anderen Polizeibehörden eng zusammen.
(24.08.2023)