21.03.2025 | Parlament

Austausch der SED-Opferbeauftragten mit der UOKG

Das Bild zeigt einen großen Raum mit Tischen, die im Kreis angeordnet stehen. An den Tischen sitzen 20 Personen. In der Mitte des Raumes hängt ein großer Monitor an der Decke, auf der eine Frau zu sehen ist. Der Raum hat eine Fensterfront die abgedunkelt ist.

Die SED-Opferbeauftragte im Austausch mit dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG) im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages. (© Team Zupke)

Am 20. März 2025 empfing die SED-Opferbeauftragte den Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG) im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages zum regelmäßigen Austausch. Auf Grund einer Beinverletzung war eine persönliche Teilnahme der SED-Opferbeauftragten vor Ort nicht möglich, sie konnte aber per Video zugeschaltet werden.

Im Fokus der Gespräche stand der wegweisende Beschluss des Deutschen Bundestages zum „Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“. So hat der Deutsche Bundestag am 30. Januar 2025 weitreichende Verbesserungen für die Opfer der SED-Diktatur beschlossen. 
Dieser Bundestagsbeschluss ist nicht nur ein Meilenstein für die Opfer, sondern auch ein Meilenstein in der guten und engen Zusammenarbeit zwischen der UOKG und der Opferbeauftragen. Ausgangspunkt der engen Zusammenarbeit zwischen der Opferbeauftragten und dem Dachverband der Opferverbände war die erste gemeinsame Sitzung am 17. Juni 2021. Dem Tag des Amtsantritts der SED-Opferbeauftragten. Viele der Punkte, die die UOKG damals der Opferbeauftragten in Form einer Resolution überreicht hatten, sind durch den Beschluss von Bundestag und Bundesrat nun Realität geworden. In den folgenden Monaten wird es nun um die Umsetzung des zum 1. Juli 2025 in Kraft tretenden Gesetz gehen.

Gesprochen wurde auch über das „Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland“, hier wurde mit einer Einigung auf einen finalen Standort im Spreebogen eine weitere wichtige Weiche gestellt. 

Ein weiterer Schwerpunkt sowohl in der Arbeit der SED-Opferbeauftragten als auch der UOKG liegt in diesem Jahr in der stärkeren Würdigung der Opfer der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und den unschuldigen Opfern der vor 80 Jahren eingerichteten sowjetischen Speziallager. Als Auftakt hierzu hatte die SED-Opferbeauftragte zu einer Gesprächsrunde eingeladen, an welcher neben den Zeitzeugen und deren Angehörige, ehrenamtlich Engagierte in den sogenannten Lagergemeinschaften und Opferverbänden, Vertretungen der Gedenkstätten und der öffentlichen Institutionen zur Aufarbeitung der SBZ/SED-Diktatur teilnahmen. 

Auch bei der Unterstützung der Opfer des DDR-Staatsdopings ziehen die UOKG und die SED-Opferbeauftragte an einem Strang. Sowohl die Bundesbeauftragte als auch der Dachverband der Opferverbände sind dankbar,  dass noch kurz vor der Bundeswahl der Bundestag mit einem Beschluss die SED-Opferbeauftragte beauftragt hat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der speziell aktuelle Ergebnisse der Forschung zu den gesundheitlichen Langzeitfolgen darstellt, Handlungsempfehlungen aufzeigt und ihm als Grundlage für eine Entscheidung zur besseren Unterstützung der Opfer des DDR-Zwangsdopings in der 21. Wahlperiode dienen soll.

Ebenso wird auch der Umgang mit Benachteiligungen im heutigen Rentenrecht für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR ein Schwerpunkt in der Arbeit der Bundesbeauftragten in diesem Jahr sein. Hierzu hatte die UOKG gemeinsam mit weiteren Betroffenenvertretungen 2018 eine Petition eingereicht, über die eine Entscheidung des Bundestages noch aussteht.