Parlament

Dokumente des Parlamentarischen Rats im Parlamentsarchiv

Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates (22. September 1948)

Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates (22. September 1948) (© Quelle: Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages, 2004, Drucksache Nr. 157)

Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates (22. September 1948), pdf
Quelle: Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages, 2004, Drucksache Nr. 157

Die Geschäftsordnung ist auf zehn DIN A4-Seiten mit Schreibmaschine geschrieben und vervielfältigt. Auf dem Papier sind die Holzfasern gut zu erkennen.

Geschäftsordnungen regeln grundsätzlich die Arbeitsabläufe, um die Funktionalität eines Kollegialorgans zu gewährleisten. In der hier abgebildeten Geschäftsordnung sind die Abläufe, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Parlamentarischen Rates festgeschrieben.

 

Sitzordnung des Parlamentarischen Rates in der Pädagogischen Akademie Bonn (21. Oktober 1948)

Sitzordnung des Parlamentarischen Rates in der Pädagogischen Akademie Bonn (21. Oktober 1948) (© Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages, 2004, Nr. 1)

Sitzordnung des Parlamentarischen Rates in der Pädagogischen Akademie Bonn (21. Oktober 1948), pdf
Quelle: Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages, 2004, Nr. 1

Die Sitzordnung ist auf zwei DIN A4-Seiten aus „Butterbrotpapier“ (Transparentpapier) gezeichnet bzw. geschrieben und mit einem Klebestreifen in der Mitte zusammengeklebt. Die Beschriftungen überlappen sich. Es wurden verschiedenen Beschreibstoffe genutzt: Schreibmaschine, roter Buntstift, Bleistift sowie vermutlich Kugelschreiber.

Das Dokument ist eine schematische Darstellung der Sitzordnung mit dem Präsidenten und den Schriftführern, den Stenografen und dem Rednerpult, den Abgeordnetenbänken, dem Presse- und dem Gäste-Bereich. Die Verteilung der Sitze erfolgte damals nicht – wie heute üblich – nach Fraktionen. Der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, hatte den Platz eins.

 

Überblick über die vom 1. September bis zum 15. Oktober 1948 entstandenen Papierseiten (nicht datiert)

Überblick über die vom 1. September bis zum 15. Oktober 1948 entstandenen Papierseiten (nicht datiert) (© Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages, 2004, Nr. 12)

Überblick über die vom 1. September bis zum 15. Oktober 1948 entstandenen Papierseiten (nicht datiert), pdf
Quelle: Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages, 2004, Nr. 12

Das Dokument ist mit Schreibmaschine auf eine DINA4-Seite Durchschlagpapier geschrieben.

Es enthält eine Auflistung der beschriebenen und bedruckten Papierseiten in den ersten sechs Arbeitswochen des Parlamentarischen Rates. Dabei wird sowohl unterschieden nach Art des Ausschusses und der Anzahl der Sitzungen als auch nach maschinengeschriebenen Sitzungsberichten, gedruckten und vervielfältigten Kurzprotokollen und Informationsmaterial für die Abgeordneten.

Der Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates hatte sich in seiner ersten Sitzung mit der Auflagenhöhe der gedruckten Plenarberichte und der Ausschussprotokolle beschäftigt. Vermutlich ist das Dokument in diesem Kontext entstanden.

 

Auf einem Papier ist gedruckter Text zu sehen unter dem drei Unterschriften stehen.

Amtliche Beurkundung der Abstimmung vom 8. Mai 1949 über die Annahme des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 8. Mai 1949 (© DBT)

Amtliche Beurkundung der Abstimmung vom 8. Mai 1949 über die Annahme des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 8. Mai 1949, PDF
Quelle: Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages, 2004, Nr. 76

Offizielles Briefpapier DIN A 4 mit einem gedruckten Briefkopf „Der Parlamentarische Rat Bonn“ sowie ferner der Postadresse.

Der Präsident des Parlamentarischen Rates Dr. h.c. Konrad Adenauer hat am 8. Mai 1949 den Beschluss über die Annahme des Grundgesetzes für die Bundesrepublik amtlich festgehalten.

Demnach hatte der Parlamentarische Rat, bestehend aus 65 Mitgliedern, am 8. Mai 1949 in dritter Lesung das Grundgesetz angenommen bei 53 Stimmen für die Annahme des Grundgesetzes und zwölf Stimmen gegen die Annahme des Grundgesetzes.

Von den zwölf Stimmen gegen das Grundgesetz kamen sechs Stimmen von Mitgliedern der CSU, die im Parlamentarischen Rat mit der CDU eine Fraktionsgemeinschaft bildetet, sowie ferner die jeweils beiden Abgeordneten der Deutschen Zentrumspartei (Z oder DZP), der Deutschen Partei (DP) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD).

53 Abgeordnet stimmen dem Grundgesetz zu.

Die fünf Abgeordneten aus Berlin waren nicht stimmberechtigt.

Den amtlichen Beschluss haben außer Präsident Konrad Adenauer (CDU/CSU) die Schriftführer Jean Stock (SPD) und Helene Weber (CDU/CSU) unterzeichnet.

 

Auf einem Papier ist gedruckter Text zu sehen unter dem drei Unterschriften stehen.

Amtliche Beurkundung der geheimen Abstimmung im Parlamentarischen Rat vom 10. Mai 1949 über den vorläufigen Sitz der obersten Verfassungsorgane am 23. Mai 1949 (© DBT)

Amtliche Beurkundung der geheimen Abstimmung im Parlamentarischen Rat vom 10. Mai 1949 über den vorläufigen Sitz der obersten Verfassungsorgane am 23. Mai 1949, PDF
Quelle: Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages, 2004, Nr. 97

Offizielles Briefpapier DIN A 4 mit dem gedruckten Briefkopf „Der Parlamentarische Rat Bonn“ sowie ferner der Postadresse.

Mit Datum vom 23. Mai 1949 haben der Präsident des Parlamentarischen Rates Konrad Adenauer (CDU/CSU) und die Schriftführer Helene Weber (CDU/CSU) und Jean Stock (SPD) das Ergebnis der geheimen Abstimmung vom 10. Mai 1949 amtlich beurkundet.

Die Abstimmung erfolgte ausdrücklich über Bonn als vorläufiger Sitz, weil von Anfang an vorgesehen war, dass der Deutsche Bundestag hierüber erneut beschließen sollte. 

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