Geschichte

Historische Debatten (6): Ostverträge

Franz-Josef Strauß unterhält sich sitzend mit einem Mann, der sich zu ihm hinunterbeugt.
Fünf Männer sitzen und stehen auf und vor Sitzbänken in einem Sitzungssaal.
Franz-Josef Strauß unterhält sich mit im Pulk sitzenden Männern.
Willy Brandt und drei weitere Männer sitzen an einem langen Tisch. Dahinter stehen eine Reihe weiterer Männer.
Zwei Männer sitzen über Eck an einem Tisch. Im Hintergrund steht ein Röhrenfernseher.
Abgeordnete sitzen im Halbkreis im Bonner Plenarsaal.
Sitzende Männer stimmen per Handzeichen im Bonner Plenarsaal ab.
Ein Mann mit Hornbrille steht an einem Rednerpult.
Kurt Georg Kiesinger, ein Mann mit zurückgekämmten, weißen Haaren, steht an einem Rednerpult.
Willy Brandt am Rednerpult im Bonner Plenarsaal.
Ein Mann unterhält sich mit drei weiteren an einem Tisch sitzenden Männern.
13 Männer und Frauen sitzen in drei Reihen auf Zuschauerplätzen im Bonner Plenarsaal.
Walter Scheel, ein älterer Herr, steht an einem Rednerpult.
Helmut Schmidt spricht im Bonner Plenarsaal.
Franz-Josef Strauß steht am Rednerpult des Bonner Plenarsaals. Um ihn herum sitzen weitere Männer - auf der Regierungsbank und an Stenografentischen.
Zwei Männer sitzen an einem Tisch. Beide halten sie ein Dokument in Händen, das sie unterschreiben.

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Franz-Josef Strauß (sitzend) im Gespräch mit dem gerade zur CDU übergetretenen Vorsitzenden der Vertriebenenverbände Herbert Hupka. Die CDU-CDU-Fraktion verständigt sich auf Stimmenthaltung. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Ludwig Wegmann)

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Karl Wienand, SPD-Fraktionsgeschäftsführer (r.) im Gespräch mit Rainer Barzel (l.), CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Ludwig Wegmann)

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Der CSU-Vorsitzende Franz-Josef Strauß (r.) führt ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Rainer Barzel während einer Debatte im Bundestag. In einer 1. Lesung werden die Ratifizierungsgesetze zu den Ostverträgen behandelt. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Lothar Schaack)

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Bundeskanzler Willy Brandt (2.v.l.) bei der Unterzeichnung des letzten Vertrags in der Reihe der Ostverträge. Der Prager Vertrag bildet die Grundlage für gegenseitige Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der CSSR. Er erklärt den Abtritt des Sudetenlandes an Nazi-Deutschland 1938 für nichtig ohne nachteilige Rechtsfolgen für die Betroffenen. Im Bild: Vertragsunterzeichnung im Palais Czernin (v.l. Walter Scheel, Bundesminister des Auswärtigen; Lubomir Strougal, Ministerpräsident der CSSR; Bohuslav Chnoupek, Außenminister der CSSR). (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Lothar Schaack)

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Nach Abschluss mehrerer Ostverträge unter der sozial-liberalen Regierung und überaus langwierigen Verhandlungen kann am 21. Dezember 1972 der 'Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik' unterzeichnet werden. Im Bild: Der Bundesminister für besondere Aufgaben, Egon Bahr (rechts) und DDR-Staatssekretär Michael Kohl im Vieraugen-Gespräch in der Residenz des Staatssekretärs in Ost-Berlin (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Lothar Schaack)

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Blick in die 1. Lesung über die Ratifizierungsgesetze zu den Ostverträgen. Die CDU-CSU-Opposition lehnt die Ostverträge ab und fordert deren Nachbesserung. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Lothar Schaack)

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Schlussabstimmung über die Ratifizierungsgesetze zu den Ostverträgen. Mit knapper Mehrheit billigt der Bundestag die Ostverträge, die CDU-CSU-Opposition hat sich dabei auf Stimmenthaltung verständigt. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Engelbert Reineke)

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Gerhard Schröder, CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, hält im Bundestag im Rahmen der ersten Lesung über die Ratifizierungsgesetze zu den Ostverträgen eine Rede. Links neben ihm auf der Regierungsbank: Bundeskanzler Willy Brandt und Walter Scheel, Bundesminister des Auswärtigen (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Lothar Schaack)

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Altbundeskanzler Kurt Georg Kiesinger hält im Bundestag im Rahmen der 1. Lesung zu den Ratifizierungsgesetzen der Ostverträge eine Rede. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Lothar Schaack)

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Bundeskanzler Willy Brandt (r.) äußert sich im Bundestag nach der zweiten Lesung der Ostverträge. (l. Walter Scheel, Bundesminister des Auswärtigen) (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Ulrich Wienke)

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Bundeskanzler Willy Brandt, Walter Scheel, Bundesminister des Auswärtigen, und Horst Ehmke, Bundesminister für besondere Aufgaben (v.r.n.l.), beraten sich während einer Bundestagssitzung zur zweiten Lesung der Ostverträge. (ganz l. Gerhard Jahn, Bundesminister der Justiz) (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Ulrich Wienke)

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Der Bundestagssitzung zur Schlussabstimmung über die Ratifizierungsgesetze zu den Ostverträgen wohnen in der ersten Reihe bei: v.l. Lars Brandt, Sohn des Bundeskanzlers, Dinah Susanne von Wechmar, Ehefrau des stellvertretenden Regierungssprechers, Rut Brandt, Ehefrau des Bundeskanzlers, Heilwig Ahlers, Ehefrau des Regierungssprechers und Gisela Spangenberg, Ehefrau des Chefs des Bundespräsidialamtes. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Ludwig Wegmann)

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Walter Scheel, Bundesminister des Auswärtigen, bei seiner Rede vor dem Plenum. Mit knapper Mehrheit billigt der Bundestag die Ostverträge, die CDU-CSU-Opposition hat sich dabei auf Stimmenthaltung verständigt. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Engelbert Reineke)

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Helmut Schmidt, Bundesminister für Verteidigung, hält im Bundestag im Rahmen der ersten Lesung über die Ratifizierungsgesetze zu den Ostverträgen eine Rede. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Lothar Schaack)

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Franz-Josef Strauß, CSU-Vorsitzender, hält im Bundestag im Rahmen der ersten Lesung über die Ratifizierungsgesetze zu den Ostverträgen eine Rede. Links neben ihm auf der Regierungsbank: Bundeskanzler Willy Brandt und Walter Scheel, Bundesminister des Auswärtigen (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Lothar Schaack)

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Der Staatssekretär beim Bundeskanzler und Bundesbevollmächtigte für Berlin, Egon Bahr (r.) und DDR-Staatssekretär Michael Kohl unterzeichnen den Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Palais Schaumburg. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Alfred Hennig)

Einige Debatten in der Geschichte des Deutschen Bundestages waren besonders kontrovers, wie etwa die über die Frage der Wiederbewaffnung Deutschlands 1952 oder die der Ostverträge 1972. Ein Streifzug durch die bedeutendsten Entscheidungen und Dispute der vergangenen Wahlperioden.

Wie kein anderes Thema polarisierte die Ostpolitik der sozialliberalen Koalition die Bundesrepublik zu Beginn der siebziger Jahre: Bereits kurz nach ihrem Amtsantritt hatten Kanzler Willy Brandt (SPD) und Außenminister Walter Scheel (FDP) begonnen, sich um Gewaltverzichtsverträge sowohl mit der Sowjetunion als auch mit Polen zu bemühen.

„Wandel durch Annäherung“

„Wir müssen zu einem Miteinander statt einem Nebeneinander kommen“, hatte Brandt in seiner Regierungserklärung 1969 gefordert. Und schon wenige Monate später trafen deutsche und russische Delegierte zu Sondierungsgesprächen in Moskau zusammen.

Das Ziel der Bundesregierung: die starre Blockkonfrontation zwischen Ost und West aufzuweichen. „Wandel durch Annäherung“, so umschrieben Brandt und sein Staatssekretär im Kanzleramt, Egon Bahr (SPD), ihr politisches Credo.

Geteiltes Echo auf die neue Entspannungspolitik

Als aber 1970 der Moskauer und der Warschauer Vertrag unterschrieben wurden, welche Gewaltverzicht und die Unverletzlichkeit der – als Folge des Zweiten Weltkriegs entstandenen –- Grenzen garantierten, waren die Reaktionen unterschiedlich: Einhellige Zustimmung erfuhr die Ostpolitik von den westlichen Alliierten, da diese sich in die Politik der Ost-West-Entspannung einfügte, welche bereits von den USA vorangetrieben wurde. Auch erntete Brandt für seinen Kniefall am Denkmal für die Opfer des Warschauer Ghettoaufstands Respekt: 1971 wurde er sogar mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Innenpolitisch führte die Entspannungspolitik aber zu heftigen Auseinandersetzungen: Die CDU/CSU-Opposition geißelte die Ostverträge als „Ausverkauf deutscher Interessen“. Sie fürchtete, dass die Oder-Neiße-Linie endgültig als Westgrenze Polens und die DDR als zweiter deutscher Staat anerkannt würden.

Dreitägige Redeschlacht im Bundestag

Besonders vehement schlug Brandt die Kritik im Parlament entgegen. Als der Bundeskanzler am 23. Februar 1972 ans Rednerpult trat, um vor der ersten Lesung zur Ratifizierung der Ostverträge eine Erklärung zur Lage der Nation abzugeben, war das der Beginn eines nicht nur aufgrund seiner Länge bemerkenswerten Wortgefechts im Plenum.

Insgesamt 22 Stunden, verteilt auf drei Tage, stritten Abgeordnete von Koalition und Opposition miteinander „voller menschlicher Hingabe und Leidenschaft“, wie sich Richard von Weizsäcker (CDU) erinnerte. Dabei musste sich die Regierung vorhalten lassen, sie opfere die Einheit Deutschlands für eine vage Hoffnung auf Entspannung.

Bessere Ost-West-Beziehungen dienen Deutschlands Einheit

Diesen Vorwurf wies jedoch Willy Brandt in seiner Regierungserklärung eindeutig zurück: Mit ihren Bemühungen habe die Koalition die nationale Einheit im Blick. Nur durch den Abbau von Spannungen und bessere Beziehungen zwischen Ost und West werde es auch „bessere Bedingungen für das deutsche Volk in seiner Gesamtheit“ geben, betonte Brandt.

Zu seiner Deutschlandpolitik gehörten daher gleichermaßen „das Festhalten am Recht auf Selbstbestimmung, die Bewahrung der Nation und vertraglich geregelte Beziehungen zwischen den beiden Staaten“. Brandt bat das Parlament, die Ostverträge zu ratifizieren: Sie seien von „ausschlaggebender Bedeutung“ für eine bessere Zukunft Deutschlands.

Ohne Ostverträge kein Viermächte-Abkommen

Auch Walter Scheel warb eindringlich für die Verträge: Ohne die darin fixierte Gewaltverzichtserklärung und „Beachtung der Realitäten“ werde es auch keine Öffnung der „Wege von und nach Berlin“ geben, warnte der FDP-Politiker im Hinblick auf das noch zu verhandelnde Viermächte-Abkommen, das Besucherverkehr und Zugangswege sichern sollte.

Vor allem wandte sich Scheel aber gegen zwei in der Diskussion von der Opposition mehrfach vorgetragene Kritikpunkte: So sei es „grob fahrlässig“ zu behaupten, die Verträge würden „Forderungen auf Reparationsleistungen“ an Deutschland begründen. Auch den Vorwurf, mit kommunistischen Ländern dürfe nicht verhandelt werden, wies Scheel zurück: „Die Dinge sind zu ernst, um sie in überkommene Schablonen des Antikommunismus hineinzuzwängen!“

„Regierung hat deutsche Interessen verraten“

Oppositionsführer Rainer Barzel (CDU) bestand jedoch auf seiner Kritik: Die Bundesregierung habe sich bei den Vertragsverhandlungen mehr „von dem Wunsch auf baldigen Vertragsabschluss“ leiten lassen als von der „Entschlossenheit zur Wahrnehmung deutscher Interessen“, monierte er. Diese bestünden in einem „realen Frieden“.

Dem „Gewaltverzicht auf dem Papier“ stehe aber ein „bleibender Schießbefehl in der Wirklichkeit“ gegenüber. Zudem, so bemängelte Barzel, lege die Regierung ein Vertragswerk vor, das „unvollständig“ sei. Weder regele es noch löse es den „Kern der Probleme - die Lage der Deutschen“.

Unklar sei zudem, ob die Sowjetunion das deutsche Selbstbestimmungsrecht, Grundlage für ein Streben nach Einheit, anerkenne. Ohne Klarheit über solche Fragen könne die Opposition nicht zustimmen: „Deshalb sagen wir: So nicht!“

Streit über die Ostpolitik mündet in Regierungskrise

Die Standpunkte standen damit unversöhnlich gegeneinander. Selbst in der sozialliberalen Koalition wuchsen nun die Zahl der Kritiker. Mehrere Abgeordnete traten gar zur Union über. Die Regierungsmehrheit schrumpfte gefährlich.

Am 24. April 1972 wagte Barzel mit einem konstruktiven Misstrauensvotum den Sturz der Regierung. Doch er scheiterte: Bei der entscheidenden Abstimmung erhielt er nicht genug Stimmen. Brandt blieb im Amt.

Gemeinsame Entschließung ebnet den Weg zur Ratifizierung

Um das Patt zwischen Opposition und Regierung in der Frage der Ostverträge aufzulösen, einigten sich Barzel und Brandt auf einen Kompromiss: Eine „gemeinsame Entschließung“ sollte es den Abgeordneten der CDU/CSU erleichtern, die Verträge - und sei es durch Stimmenthaltung - passieren zu lassen.

Darin wurde festgeschrieben, dass das Kernstück der Ostverträge die Verpflichtung zum Gewaltverzicht ist. Die endgültige Festsetzung der Grenzen Deutschlands hingegen bleibe einem Friedensvertrag vorbehalten. Am 17. Mai 1972 wurden die Ostverträge schließlich (bei fast ausnahmsloser Enthaltung der Abgeordneten der Unionsfraktion) vom Bundestag ratifiziert. Am 3. Juni 1972 traten sie in Kraft. (sas/14.08.2017)