115 Gesetze an 68 Sitzungstagen verabschiedet
115 Gesetze hat der Bundestag im Jahr 2022 verabschiedet. Davon hatte die Bundesregierung 75 Gesetzentwürfe eingebracht. 39 gingen auf eine Initiative des Bundestages zurück, eine auf die des Bundesrates. Bei letzterer handelt es sich um das Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (20/470). Es wurde am 28. April 2022 in dritter Beratung angenommen und ist rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Gesetzentwürfe aus dem Bundestag
38 der 39 vom Bundestag selbst eingebrachten und verabschiedeten Gesetzentwürfe stammen von der Regierungskoalition, bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
Gemeinsam mit der Unionsfraktion eingebracht und am 8. Juli 2022 verabschiedet, wurde das „Gesetz zu den Protokollen zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Finnland und des Königreichs Schweden“ (20/2534). Es ist acht Tage später am 16. Juli in Kraft getreten.
187 Gesetzentwürfe beim Bundestag eingebracht
Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 187 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein, neben 83 Regierungsvorlagen und 79 Initiativen aus dem Parlament selbst noch 25 Vorschläge des Bundesrates.
Von den 79 Vorlagen aus dem Parlament stammten 39 von der Regierungskoalition, 19 von der AfD-, acht von der CDU/CSU-Fraktion und sieben von der Linksfraktion. Neben der, oben genannten, bereits verabschiedeten, fraktionsübergreifenden Initiative stammten fünf weitere Entwürfe aus der Feder von Abgeordneten ohne Beteiligung der Fraktionen (außerfraktionell).
Außerfraktionelle Gesetzentwürfe zu Corona und zur Suizidhilfe
Dabei handelt es sich zum einen um die beiden, vom Bundestag am 7. April 2022, in zweiter Beratung abgelehnten Gesetzentwürfe der Abgeordneten Heike Baehrens (SPD), Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) und anderer „zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“ (20/899) sowie der Abgeordneten Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen), Gyde Jensen (FDP) und anderer „zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ (20/954) und zum anderen um drei Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe.
Die Gesetzentwürfe der Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Nina Scheer (SPD) und anderer „zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze“ (20/2293), Katrin Helling-Plahr (FDP), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und anderer „zur Regelung der Suizidhilfe“ (20/2332), Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU/CSU) und anderer „zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung“ (20/904) wurden am 24. Juni 2022 in erster Lesung im Plenum behandelt und im Anschluss an den Rechts- sowie den Gesundheitsausschuss überwiesen.
AfD mit den meisten Anträgen
Beim Parlament wurden 414 selbstständige Anträge eingebracht. Mit ihnen wird beispielsweise die Beratung bestimmter Ereignisse oder Politikbereiche beantragt, wie die Änderung eines Gesetzes. Auch kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die meisten Anträge stellte die Fraktion der AfD mit 154, gefolgt von der CDU/CSU mit 130 und der Linken mit 95. Die Fraktionen der Regierungskoalition, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellten zusammen 21 Anträge.
Neunmal formulierten sie gemeinsame Forderungen mit der CDU/CSU. Dabei handelt es sich unter anderem um die Einsetzung von Gremien, wie den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung (20/696), den Untersuchungsausschuss zum Rückzug aus Afghanistan (20/2352), die Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ (20/2570) und das Gremium gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetzes (20/3531).
In drei Fällen einigten sich alle im Parlament vertretenen Fraktionen auf gemeinsame Anträge: Einsetzung eines Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (20/391), Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (20/695), Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden (20/1207). In zwei Fällen legten Abgeordnete ohne Beteiligung der Fraktionen einen gemeinsamen Antrag vor.
Außerfraktionelle Anträge zur Corona und zur Suizidhilfe
Der Antrag der Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) und anderer mit dem Titel „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen“ (20/680) wurde ebenfalls am 7. April 2022 vom Bundestag abgelehnt.
Der Antrag der Abgeordneten Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU/CSU) und anderer mit dem Titel „Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen“ (20/1121) wurde am 24. Juni 2022 im Plenum beraten und im Anschluss an den Rechts- sowie den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Entschließungsanträge
Die Zahl der Entschließungsanträge belief sich auf 96. Entschließungen müssen sich auf eine vorliegende Initiative beziehen und werden zur dritten Beratung von Gesetzentwürfen oder zur Beratung von Großen Anfragen oder zu Regierungserklärungen im Plenum eingebracht.
Mit 49 Entschließungsanträgen lag die CDU/CSU vor der AfD mit 31, gefolgt von der Linksfraktion mit 15. Gemeinsam mit der Union formulierten SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP einen Entschließungsantrag (20/846) zu der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) am 27. Februar 2022 zum Angriff Russlands auf die Ukraine. Hierzu formulierte die AfD zwei Entschließungsanträge (20/843, 20/844); ein weiterer kam von der Linken (20/854)
Aktuelle Stunden, Vereinbarte Debatten, Fragestunden, Regierungsbefragungen
Auch die Kontrolltätigkeit des Parlaments schlägt sich in Zahlen nieder. In 33 Aktuellen Stunden debattierte der Bundestag auf Verlangen der Fraktionen über aktuelle Entwicklungen. In 14 Vereinbarten Debatten vertraten die Abgeordnete des Bundestages ihre Meinung zu einem aktuellen Thema. Solche Aussprachen im Plenum haben weder eine Vorlage noch eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand.
In 16 Fragestunden stellten sich Regierungsvertreter den Auskunftswünschen der Abgeordneten, in 17 Regierungsbefragungen informierte die Bundesregierung über aktuelle Kabinettsbeschlüsse.
Regierungserklärungen
Sechs Regierungserklärungen wurden abgegeben. Sieben durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 27. Februar zur aktuellen Lage nach dem Überfall auf die Ukraine durch Russland am 24. Februar 2022, am 19. Mai zum Außerordentlichen Europäischen Rat am 30./31. Mai 2022, am 22. Juni zum Europäischen Rat am 23. und 24. Juni 2022 in Brüssel sowie zum G-7-Gipfel vom 26. bis 28. Juni in Elmau und zum Nato-Gipfeltreffen vom 28. bis 30. Juni 2022 in Madrid, am 20. Oktober zum Europäischen Rat am 20. und 21. Oktober 2022 und am 14. Dezember zum Europäischen Rat am 15. und 16. Dezember 2022 sowie zum EU-Asean-Gipfel am 14. Dezember 2022.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hat am 28. Januar eine Regierungserklärung vor dem Bundestag abgegeben. Anlass war die erste Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 2022 der Bundesregierung (20/520) zusammen mit dem Jahresgutachten 2021 / 22 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (20/160).
Große und Kleine Anfragen
Bei wichtigen politischen Fragen greifen die Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Die AfD-Fraktion stellte drei und die Union vier Große Anfragen an die Bundesregierung. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen werden im Plenum des Bundestages beraten, wenn mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.
1.473 Mal nutzten die Fraktionen eine Kleine Anfrage, um die Bundesregierung zur Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt zu bewegen. Kleine Anfragen kamen zum großen Teil von der AfD (689) und der Linken (488), die CDU/CSU stellte 296. Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet werden. Sie werden nicht im Plenum beraten.
Fragen der Abgeordneten an die Regierung
Die Parlamentarier hatten 6.396 schriftliche und 803 mündliche Fragen an die Bundesregierung. Die meisten schriftlichen Fragen stellten Abgeordnete der CDU/CSU (2.974), der AfD (1.822) und der Linken (1.292). Abgeordnete von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP hatten 19, 125 und 42 schriftliche Fragen an die Bundesregierung. Einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, stellten 122 schriftliche Fragen.
Auch die meisten mündlichen Fragen kamen von Abgeordneten der Union (345), der Linksfraktion (234) und der AfD (176). Abgeordnete von Bündnis 90/Grüne hatten 32, SPD- und FDP-Abgeordnete keine mündlichen Fragen. 16 mündliche Fragen kamen von fraktionslosen Abgeordneten.
4.742 Bundestagsdrucksachen veröffentlicht
Das Plenargeschehen aller 68 Sitzungstage kann man im Plenarprotokoll auf insgesamt 8.811 Seiten noch einmal nachlesen. Als Video abrufbar sind alle Plenarsitzungen und Redebeiträge in der Mediathek des Bundestages.
Alle 4.742 Plenardrucksachen des vergangenen Jahres sind unter bundestag.de/dokumente und im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) abrufbar, alle 72 namentlichen Abstimmungen des vergangenen Jahres unter bundestag.de/abstimmung. Die Drucksachen bilden alle parlamentarischen Initiativen ab, also Gesetzentwürfe und Verordnungen, Anträge, Entschließungs- und Änderungsanträge, Beschlussempfehlungen und Berichte, Große und Kleine Anfragen sowie Unterrichtungen. (klz/16.02.2023)