Parlament

Bundesdatenschutz­beauftragte übergibt Tätigkeitsbericht

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Riemenschneide und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner stehen einander vor der deutschen und der Europaflagge gegenüber und halten beide ein Exemplar des Tätigkeitsberichts 2024 der Datenschutzbeauftragten.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider (links) übergab ihren Tätigkeitsbericht 2024 an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. (© DBT/Thomas Koehler/photothek)

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat am Donnerstag, 10. April 2025, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner ihren Tätigkeitsbericht 2024 übergeben. Specht-Riemenschneider blickt darin auf die aktuellen Herausforderungen für einen ermöglichenden Datenschutz und verteidigt die Informationsfreiheit.

Die seit September 2024 amtierende Bundesbeauftragte setzt auf einen Paradigmenwechsel und stellt den frühzeitigen Dialog mit allen relevanten Akteuren in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Besonders im Fokus stünden dabei die Themen digitale Gesundheit und die europäische KI-Verordnung.

Rollout der elektronischen Patientenakte  

Mit Blick auf das anstehende bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) spricht sich Specht-Riemenschneider für mehr Transparenz aus. Wichtig sei, dass das Nutzungsverhalten der ePA nicht vom Informationsgrad abhängt. 

Als Erfolg könne man daher verbuchen, dass die Krankenkassen ihrer Informationspflicht nachkommen und Versicherte ihren Widerspruch via unterschiedlicher Kommunikationswege einreichen können. Auch beim Forschungsdatenzentrum habe die BfDI erreichen können, dass die Prinzipien der Vertraulichkeit und der Datenminimierung beachtet und eingehalten werden. 

Zusammenspiel von KI-Verordnung und Datenschutzrecht

Im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) stelle das Zusammenspiel der im vergangenen Jahr verabschiedeten europäischen KI-Verordnung und dem nationalen Datenschutzrecht eine Herausforderung dar. 

Um KI grundrechtskonform zu trainieren und zu entwickeln, seien auch hier Beratungsangebote notwendig. 

Klöckner: Datenschutz nicht als Hemmnis begreifen

Anlässlich der Berichtsübergabe haben sich die Bundestagspräsidentin und die Datenschutzbeauftragte über die Möglichkeiten ausgetauscht, digitale Daten ohne Abstriche beim Datenschutz vermehrt und effizienter zu nutzen. 

In der öffentlichen Wahrnehmung werde der Datenschutz nach wie vor als Hemmnis betrachtet, durch das Chancen einer erleichterten Datennutzung und des digitalen Fortschritts oft unnötigerweise ausgelassen würden. Eine latente Rechtsunsicherheit führe in der freien Wirtschaft bereits zur Abwanderung hiesiger Unternehmen ins Ausland.

„Unternehmen und Institutionen frühzeitig beraten“

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner unterstützt daher das Plädoyer von Louisa Specht-Riemenschneider für eine frühzeitige Beratung der Unternehmen und Institutionen: „Auf diese Weise sorgt der Datenschutz dafür, Pläne und Projekte gezielt zu ermöglichen, anstatt sie zu verhindern. Diese Umkehrung in der grundsätzlichen Denkweise sollte uns gelingen!“

Auch der Datenschutz im Bundestag spielte in dem Gespräch eine Rolle. Neben benutzerfreundlichen digitalen Arbeitsmöglichkeiten für die Abgeordneten ist für das Parlament auch die digitale Souveränität bedeutsam. Die Herausforderung bestehe auch darin, nicht auf ausländische Kommunikationsplattformen und Messengerdienste angewiesen zu sein, deren Sicherheitsstandards schwer zu beurteilen sind, sondern auf eigene, sichere Einrichtungen zugreifen zu können. (mtt/11.04.2025)