Familie

87. Sitzung des Familienausschusses

Zeit: Freitag, 14. März 2025, 9 bis 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der 20. Wahlperiode ist am Freitag, 14. März 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Einziger Tagesordnungspunkt der 87. Sitzung war die Mitberatung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und CDU/CSU zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes (20/15096). Die Sitzung wurde unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. Sie wurde dann abermals unterbrochen und vertagt.

Änderung der Schuldenbremse

Artikel 109 des Grundgesetzes regelt die sogenannte Schuldenbremse und besagt unter anderem, dass der Bund und die Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig sind. Außerdem sollen die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Durch die Schuldenbremse sollen die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben gesichert werden. 

Die Schuldenbremse wird in Artikel 115 Grundgesetz für die Bundesebene präzisiert. Demnach ist die maximal zulässige Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.

Darüber hinaus soll der zurzeit außer Kraft gesetzte Artikel 143h neu gefasst werden. (14.03.2025)