Ernährung

Ausschuss überreicht Bericht zum Bürgergut­achten an Bärbel Bas

Zehn Personen stehen in einem Raum vor den Flaggen der EU und der Bundesrepublik in einem Halbkreis und lächeln

Mitglieder des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft und des Bürgerrates überreichen den Sachstandsbericht zu den Beratungen zum Bürgergutachten „Ernährung im Wandel“ an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (Vierte von rechts). (© DBT/Felix Zahn/photothek)

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Dienstag, 11. Februar 2025, den Sachstandsbericht seiner Beratungen zum Bürgergutachten „Ernährung im Wandel“ an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben. „Der Ausschuss für Ernährung hat sich mehrfach mit den Empfehlungen des Bürgerrates auseinandergesetzt“, sagte Hermann Färber (CDU/CSU), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, bei der Übergabe. „Ich habe den Bürgerrat Ernährung besucht und konnte erleben, wie engagiert und mit viel Leidenschaft der Bürgerrat gearbeitet hat.“

Bärbel Bas bedankte sich und hob hervor, dass der Bürgerrat sich alleine deswegen gelohnt habe, „weil er Bürgerinnen und motiviert hat, sich politisch zu engagieren und mitzuarbeiten“. Zwar sei der Bürgerrat Ernährung umstritten gewesen, aber dennoch würde sich die Bundestagspräsidentin für die kommende Legislaturperiode wünschen, dass es weitere Bürgerräte gibt. „Ich hoffe, dass der Sachstandsbericht nicht in der Schreibtischschublade verschwindet, sondern sich auch der nächste Ausschuss mit den Empfehlungen des Bürgerrates weiter befasst. Das war jetzt durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode nicht mehr möglich“, sagte Bas.

Kritik an ausbleibender Umsetzung

„Der Bürgerrat war eine gute Möglichkeit, um sich zu engagieren. Allein um zu verstehen, wie Demokratie funktioniert, wie politische Prozesse ablaufen und wie Mehrheiten gebildet werden, war es interessant“, sagte Ingeborg Simon, Teilnehmerin des Bürgerrates aus Dortmund, bei der Übergabe. Darüber zufrieden ist sie aber nicht, was bisher mit den Empfehlungen passiert ist. Sie hätte sich gewünscht, dass wenigstens eine der Empfehlungen umgesetzt wird. Auch wie es weitergeht, sei unklar: „Was mit den Empfehlungen in der kommenden Legislatur passiert, steht in den Sternen.“

Der Bürgerrat hatte insgesamt neun Empfehlungen (20/10300) abgegeben. Die wichtigste war die Einführung eines kostenfreien, gesunden Mittagessens für alle Kinder in Kitas und Schulen. Jedoch ist keine der Empfehlungen zur Abstimmung in den Bundestag gekommen, der Bundestag hatte lediglich in einer Debatte über die Vorschläge diskutiert. Zudem gab es Beratungen und insgesamt vier öffentliche Fachgespräche im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.

Keine Mehrheit für ein Ausschussvotum

Hermann Färber gab sich im Bericht nachdenklich: „Durch das vorzeitige Ende der Wahlperiode war eine Befassung des Ausschusses mit den weiteren Empfehlungen nicht mehr möglich. Für ein Votum des Ausschusses, das über eine bloße Kenntnisnahme hinausgehen sollte, fand sich keine Mehrheit“, schreibt er in dem Sachstandsbericht. Die vom Bürgerrat erarbeiteten Empfehlungen würden jedoch zahlreiche rechtliche Fragen und Fragen der praktischen Umsetzung aufwerfen. Die Klärung dieser Fragen gehöre zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages. Alle Empfehlungen würden sich als Grundlage für weiterführende Debatten zu den vom Bürgerrat aufgegriffenen Themen eignen, so die Bilanz Färbers. 

„Ernährung stärker ins Bewusstsein gerückt“

Der Bürgerrat habe unter anderem aufgezeigt, dass umfassendere Verbraucherinformationen gewünscht seien sowie mehr Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung ergriffen werden sollten. Vor allem aber habe der Bürgerrat erreicht, dass die Themen „Ernährung“ und „Landwirtschaft“ wieder „viel stärker ins Bewusstsein von Politik und Gesellschaft gerückt sind. Das allein verdient Anerkennung“, so Färber.

Ob sich über Fraktionsgrenzen hinweg nicht doch Mehrheiten für eine Weiterverfolgung der einen oder anderen Empfehlung gefunden hätten, bleibe indes reine Spekulation. „Manchmal hätte ich mir gewünscht, dass die Verständigung zwischen den Fraktionen über das weitere Vorgehen ein wenig schneller vonstattengegangen wäre“, schreibt Färber. „Es ist schade, dass aus den Empfehlungen nicht mehr geworden ist“, stellte Färber bei der Übergabe fest. „Uns im Ausschuss, und damit meine ich alle Fraktionen und Gruppen, ist es wichtig, dass das Engagement der Menschen im Bürgerrat ausdrücklich positiv gewürdigt wird.“ Es stehe dem 21. Deutschen Bundestag allerdings frei, das Bürgergutachten oder einzelne seiner Empfehlungen erneut aufzugreifen, betont der Ausschussvorsitzende im Bericht.

Neun Empfehlungen des Bürgerrates

Hintergrund ist die Einsetzung des ersten Bürgerrates des Bundestages „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“. Der Deutsche Bundestag hatte am 10. Mai 2023 die Einsetzung beschlossen. Der Bürgerrat trat am 29. September 2023 zum ersten Mal zusammen. Bis zum 14. Januar 2024 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrates an insgesamt drei Präsenzwochenenden und in sechs abendlichen Onlinesitzungen zum Thema „Ernährung im Wandel“ diskutiert. 

Die 160 Mitglieder des Bürgerrates kamen aus 62 Städten und Gemeinden in ganz Deutschland. Sie wurden über eine gestufte Zufallsauswahl ermittelt. Der Bürgerrat stellte in seiner Zusammensetzung, bezogen auf die Merkmale Alter, Geschlecht und Bildungshintergrund, Ortsgrößen sowie Bundesländer ein Abbild der deutschen Bevölkerung dar. Zum Abschluss ihrer Beratungen stimmten die anwesenden Mitglieder über die in vielen Stunden diskutierten und gemeinsam formulierten Empfehlungen ab.

Insgesamt formulierte der Bürgerrat neun Empfehlungen: ein kostenfreies Mittagessen für Kinder, ein verpflichtendes staatliches Label für Einkäufe, die verpflichtende Weitergabe genießbarer Lebensmittel, das verpflichtende Tierwohllabel, die Änderung der Besteuerung von Lebensmitteln, gesunde Ernährung in Pflegeeinrichtungen, eine Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls, die Einführung einer Altersgrenze für Energydrinks sowie verbesserte Lebensmittelkontrollen. (nki/cha/11.02.2025)