Umwelt

Bundestag soll Nachhaltigkeitsstrategie verabschieden

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie durch den Deutschen Bundestag verabschieden“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/12981), den der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. 

Antrag der Unionsfraktion

Der Bundestag muss aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion stärker in die Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden werden. Die inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie müsse im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag beschlossen werden, heißt es in ihrem Antrag. Darin wird außerdem verlangt, eine an den Haushaltsberatungen orientierte Nachhaltigkeitswoche in die Geschäftsordnung des Bundestages aufzunehmen, in der mindestens einmal jährlich der Fortschritt der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie nach Sektoren und unter aktiver Teilnahme der zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister beraten wird.

Bislang, so kritisieren die Abgeordneten, sei das Parlament „ausgerechnet bei einer Strategie mit so weitreichendem Einfluss auf die Lebensrealität der Menschen“ weitestgehend in der Rolle des Zuschauers. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie werde von der Bundesregierung beschlossen. Beschlüsse und Berichte des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung würden dem Bundestag lediglich übermittelt. Auch sei die Nachhaltigkeitsprüfung der Regierungsvorhaben durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung überwiegend Formalität. In der sogenannten Nachhaltigkeitsgovernance, die dem Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (20/4810) zu entnehmen ist, stehe der Bundestag ebenfalls nur am Rand, wird beklagt.

 „Legitimation und Mitwirkung des Parlaments“

„Angesichts der überragenden Wichtigkeit sowie der langfristigen Auswirkungen der Strategie und ihrer Ziele muss der Deutsche Bundestag zum Akteur werden“, fordert die Unionsfraktion. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie brauche die Legitimation und Mitwirkung des Parlaments und dürfe nicht länger nur guter Wille dieser und kommender Bundesregierungen sein. „Daher darf die Strategiesetzung nicht länger am Parlament vorbeigehen“, heißt es in dem Antrag.

Die Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollte durch das Parlament verabschiedet werden, verlangen die Abgeordneten. Damit sei eine tiefergehende Auseinandersetzung des Parlamentes mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gewährleistet. (hau/19.12.2024)