Heimat

Verbesserung des Küstenschutzes erörtert

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Küstenschutz verbessern – Naturkatastrophen rechtzeitig vorbeugen“ (20/14233) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Inneres und Heimat.

Antrag der Unionsfraktion

Die Fraktion rechnet in Zukunft mit mehr Großschadensereignissen wie der Sturmflut der Ostsee im Oktober 2023 oder der Ahrtal-Katastrophe, wie sie in ihrem Antrag schreibt. Es sei daher längst überfällig, dass präventive Maßnahmen getroffen werden. Wichtig sei eine Sensibilisierung der Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei einer Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten und auch das präventive Engagement, um Klimafolgeschäden zu verhindern oder einzudämmen. 

Im privaten Bereich zählten eine Angebotspflicht einer Elementarschadenversicherung im Neugeschäft, die nach Belehrung abgewählt werden kann, und eine Erweiterung im Bestandsgeschäft, die ebenfalls nach Belehrung abgewählt werden kann, zu den notwendigen Maßnahmen, damit die Betroffenen nicht wie nach der Ahrtal-Katastrophe ohne entsprechende Versicherungen auf den Kosten des Wiederaufbaus sitzenbleiben, heißt es weiter. Eine Elementarschaden-Pflichtversicherung führe hingegen nicht zu dem gewünschten Ergebnis, dass Versicherungsprämien sinken, weshalb die Unionsfraktion sie ablehne.

Stattdessen setze man auf eine Elementarschadenversicherung mit Opt-out-Option. Es müsse klar sein, dass es nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern vor allem eine langfristige Strategie brauche, um Norddeutschland widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Die Fraktion tritt dafür ein, den Mittelansatz für den Küstenschutz in der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) an die durch den Klimawandel stetig höheren Bedarfe an Nord- und Ostsee anzupassen und ihn langfristig und systematisch zu erhöhen.

„Förderzweck der Gemeinschaftsaufgabe erweitern“

Angesichts der schweren Sturmflut- und Hochwasserschäden mit stark beschädigten Deichen solle der Förderzweck der GAK auf die Abdeckung von Instandhaltung und Reparatur erweitert werden. Für Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes sollten Ausgleichsvorgaben für Eingriffe in den Naturhaushalt außer Kraft gesetzt werden. 

Auch will die Fraktion sicherstellen, dass der Bund in besonders schweren, länderübergreifenden Katastrophenfällen die Länder mittels Katastrophenerlassen durch schnellere finanzielle Hilfen unterstützt. Gemeinsam mit den Ländern sei schließlich zu prüfen, wie man die Funktionsfähigkeit von Warnmitteln wie Nachrichten-Applikationen und Sirenen, aber auch Ersthelferalarmierungssysteme gerade mit Blick auf Naturkatastrophen an der deutschen Küste weiter ausbauen kann. (hau/19.12.2024)