Kernenergie für die Energieversorgung Deutschlands
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. Dezember 2024, über die Energieversorgung in Deutschland beraten. Dazu lagen den Abgeordneten mehrere Anträge der AfD-Fraktion vor, die den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke (20/13231), einen Neuanfang mit Kernenergie (20/13230) und den Beitritt der Bundesrepublik zur europäischen Nuklearallianz (20/11146) betreffen. Die Ausschüsse für nukleare Sicherheit und für Energie hatten dazu Beschlussempfehlungen (20/13991, 20/13742, 20/11601) vorgelegt. Gegen den Willen der Antragsteller überwies das Parlament die Anträge zurück an die Ausschüsse.
Erster Antrag der AfD
In einem Antrag mit dem Titel „Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke“ (20/13231) fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, den Rückbau aller abgeschalteten Kernkraftwerke, die wieder betriebstüchtig gemacht werden können, unverzüglich zu stoppen. Die zuständigen Landesregierungen sollen angewiesen werden, die Genehmigungen zum Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke zu widerrufen.
Zudem soll die Regierung sich mit den Landesregierungen verständigen, um auf die Betreiber hinzuwirken, für die abgeschalteten Kernkraftwerke Pläne für eine schnelle Wiederinbetriebnahme zu erstellen. Die Laufzeitbeschränkungen und Strommengeneinspeisebegrenzungen sowie das Verbot der gewerblichen Produktion von Elektrizität durch Kernkraftwerke im Allgemeinen soll, fordern die Abgeordneten der AfD, durch entsprechende Abänderung des Atomgesetzes aufgehoben werden, um so den Betreibern die Produktion kostengünstiger Energie zu ermöglichen.
Zweiter Antrag der AfD
In Deutschland entwickelt sich die Lage dramatisch in die falsche Richtung - insbesondere die im Jahr 2022 durch den Russland-Ukraine-Konflikt nur sichtbar gewordenen Probleme bei der Energieversorgung sind hausgemacht und vernichten Wohlstand bei gleichzeitig schwindender Versorgungssicherheit, heißt es in einem Antrag der AfD-Fraktion (20/13230). Die Energieversorgung müsse in Hinblick der gerade jetzt notwendigen Versorgungssicherheit durch nichtvolatile Quellen, insbesondere durch saubere fossile und nukleare Kraftwerke, unbedingt sichergestellt werden, schreiben die Abgeordneten.
In dem Antrag fordern die AfD-Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, darauf hinzuwirken, dass sämtliche Maßnahmen zur Verteuerung von Kohlendioxidemissionen sowie Förderungen sogenannter erneuerbarer Energien unterlassen oder eingestellt werden. Zugleich solle die Regierung langfristig auf eine nachhaltig sichere und kostengünstige Energiebereitstellung, soweit möglich sogar unterhalb des Kostenniveaus heutiger Großanlagen (gerechnet ohne CO2-Bepreisung), hinwirken.
Durch Bürokratieabbau und Technologieoffenheit sollen darüber Anpassungen der gesamten Infrastruktur, der Wirtschaft und der Naturräume an klimatische Änderungen gefördert werden. Die Laufzeitbeschränkungen und Strommengeneinspeisebegrenzung auch bestehender Kernkraftwerke sollen dem Antrag zufolge durch Änderung des Atomgesetzes aufgehoben und deren Weiterbetrieb bei drohender, ernster Netzinstabilität notfalls auch staatlich gewährleistet werden. Zudem wird verlangt, dass sich die Regierung für einen Ausbau der Kerntechnik, vor allem von Hochtemperatur-Flüssigbrennstoff-Kernreaktoren und der Kernfusion einsetzt. Die Herstellung „synthetischer“ Betriebs- und Kraftstoffe wie Wasserstoff will die Fraktion durch Nutzung der Kernenergie als Strategie zur langfristigen Verfügbarkeit anerkannt sehen.
Dritter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich - hilfsweise unverzüglich - einen Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur europäischen Nuklearallianz (Alliance du nucléaire, nuclear alliance) anzustreben und zu vollziehen. Zur Begründung heißt es im Antrag (20/11146) der AfD-Abgeordneten: „Auch wenn die kommerzielle elektrische Nutzung der Kernenergie in Deutschland seit dem 15. April 2023 vorerst unzulässig ist, ist sie in Europa noch weit verbreitet. Davon profitiert auch Deutschland.“ Aus dem Land mit dem höchsten Anteil an nuklearer Stromerzeugung, Frankreich, habe Deutschland in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 2023 rund. 1.000, 800, 100 und 700 GWh importiert, Trotz der Gesetzeslage in Deutschland habe weder der Wirtschaftsminister, noch der Leiter der Bundesnetzagentur ein Problem mit Strom aus kerntechnischer Erzeugung in Europa.
Des Weiteren sei die Bundesrepublik Deutschland über ihre Anteile an Uniper Miteigentümer dreier Kernkraftwerke in Schweden (Oskarsham, Ringhals und Forsmark) und somit aktiver Betreiber von Kernkraftwerken. „Da Schweden selbst Mitglied der Nuklearallianz ist und sowohl ein umfassendes Bekenntnis zur künftigen Verwendung der Kernenergie abgelegt hat, als auch in der Standortauswahl eines Endlagers weit vor dem deutschen Zeitplan lieg, ist es geboten, auch im Interesse des Eigentums der Deutschen Steuerzahler, dieser Allianz beizutreten.“ (mis/eis/04.12.2024)