Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, folgende Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Höfeordnung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (20/12788), 20/13093) wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Ziel der Reform ist es, nach Abschaffung des Einheitswerts einen Hofwert festzulegen, der für die Betroffenen leicht und kostengünstig ermittelbar ist und der dabei einerseits den Fortbestand des Betriebs nicht gefährdet und andererseits den weichenden Erben eine angemessene Abfindung gewährt. Laut Bundesregierung ist die Höfeordnung partielles Bundesrecht, das in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt und das ein Anerbenrecht für die Übergabe (unter Lebenden oder im Erbfall) von Höfen vorsieht, die im Eigentum einer Einzelperson oder von Ehegatten sind. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (Aktenzeichen: 1 BvL 11 / 14) werden daher ab 2025 die Einheitswerte nicht mehr fortgeführt, sodass keine aktualisierte Grundlage mehr besteht, um zu ermitteln, wann ein Hof im Sinne der Höfeordnung vorliegt und wie sich die Abfindung der weichenden Erben errechnet. Geplant ist, die Werte in den Paragrafen 1 und 12 der Höfeordnung zu ändern. Dabei werde künftig auf den Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne von Paragraf 239 des Bewertungsgesetzes (sogenannter Grundsteuerwert A) abgestellt. Um den Bestand der Betriebe nicht zu gefährden und sicherzustellen, dass der Hoferbe die Abfindung innerhalb seines Wirtschaftslebens erwirtschaften kann, soll dieser Wert mit dem Faktor 0,6 multipliziert werden.
Tiergesundheit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (20/12782) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Mit dem Entwurf sollen Verstöße gegen das Tiergesundheitsrecht strenger als bisher geahndet werden. Für eine Ordnungswidrigkeit sollen demnach Geldbußen bis zu 30.000 Euro anfallen. Vor allem Verstöße gegen tiergesundheitliche EU-Vorschriften beim Transport von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der EU und beim Import in die EU sollen mit Bußgeldern belegt werden. Dies soll auch für Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und von Zuchtmaterial gelten. „Die Einhaltung der bewehrten Vorschriften ist erforderlich, um die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern und die Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall zu gewährleisten“, heißt es in dem Entwurf. Von dem Gesetz sind nicht nur kommerzielle Tierhändler betroffen, sondern auch private Tierhalter wie beispielsweise Besitzer von Jagdhunden, denen Bußgelder bei nicht geimpften Tieren drohen.
Freizone Cuxhaven: Im Finanzausschuss wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher Vorschriften (20/12282) federführend beraten. „Das wirtschaftliche Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der Freizone Cuxhaven steht in keinem sinnvollen Verhältnis zum administrativen und personellen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung“, heißt es zur Begründung. Dies gelte „insbesondere, weil sich im Rahmen von Änderungen des europäischen Zollrechts die Regelungen zu Formalitäten in Freizonen denen in anderen Seehäfen, die keinen Freizonenstatus besitzen, angeglichen haben“. Vor diesem Hintergrund habe die Niedersachsen Port GmbH als Betreiberin der Freizone Cuxhaven die Aufhebung des Freizonenstatus beantragt.
Finanz- und Personalstatistik: Ebenfalls im Finanzausschuss wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die EU-Verordnung 2023 / 2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (20/12781) federführend beraten. Mit dem Gesetzentwurf soll das Finanz- und Personalstatistikgesetz mit den veränderten nationalen und europäischen Datenbedarfen in Einklang gebracht werden.
Bundesmeldegesetz: Der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Damit sollen gefährdeter Personen besser vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte möglich sind, geschützt werden. Vorgesehen ist, die Anforderungen an eine Herausgabe von Meldedaten durch eine einfache Melderegisterauskunft zu erhöhen. Künftig solle verhindert werden, „dass eine einfache Melderegisterauskunft im manuellen Verfahren bereits erteilt wird, wenn dem Antragsteller einige wenige Daten über die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, bekannt sind und aufgrund dieser Daten eine eindeutige Identifikation der gesuchten Person möglich ist“. Neu geregelt werden soll zudem, dass bei einfachen und automatisierten Melderegisterauskünften der Antragsteller seine Identität nachweisen muss. Daneben soll laut Regierung eine Regelung zu Auskunftssperren für Mandatsträger aufgenommen werden, um diese Personengruppe besser zu schützen. Des Weiteren sollen Daten von Personen, bei denen eine Auskunftssperre eingetragen ist, nicht in einer Meldebescheinigung für Familienangehörige genannt werden dürfen. „Scheinabmeldungen, die insbesondere im Reichsbürger- beziehungsweise Selbstverwalterkontext zunehmen, werden ausdrücklich verboten; Verstöße werden bußgeldbewehrt“, führt die Bundesregierung ferner aus. Durch die Änderung des Soldatengesetzes soll der Wehrersatzbehörde die Befugnis zum Bezug von Meldedaten der Dienstleistungspflichtigen ermöglicht werden.
Bibliotheksöffnungen: Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine Öffnung von Bibliotheken auch am Sonntag. In einem Antrag (20/12966), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit überweisen wurde, verweist sie auf die steigende Bedeutung des lebenslangen Lernens. Bildung und gesellschaftliches Miteinander sollten unabhängig von Zeitplan und Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein, so die Unionsfraktion. Unbestritten bleibe die Sonntagsruhe als Tag der Erholung und Ruhe essenziell für die gesellschaftliche und individuelle Regeneration und stehe daher zu Recht unter besonderem Schutz, schreiben die Abgeordneten. Dennoch gebe es für kulturelle Einrichtungen wie Museen, aber auch für Theater und Filmaufführungen und anderen Einrichtungen der kulturellen Freizeitgestaltung Ausnahmen von der Sonntagsruhe. „Diese Ausnahmen sollten angesichts der kulturellen Bedeutung von Bibliotheken auch für diese gelten. Der Zugang zu Bildung und kulturellen Angeboten sollte nicht nur an Werktagen möglich sein“, heißt es in dem Antrag, der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden soll. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem der Begriff „wissenschaftliche Präsenzbibliotheken“ in Paragraf 10 des Arbeitszeitgesetzes durch den Begriff „Bibliotheken“ ersetzt wird. Es müssten außerdem gemeinsam mit den Kommunen Arbeitszeitmodelle für das Bibliothekspersonal etabliert werden, die sowohl familienfreundlich sind als auch ausreichend Ausgleichszeiten für die Arbeit an Sonntagen bieten. Regelmäßige Fortbildungsangebote für ehrenamtlich tätige Bibliothekarinnen und Bibliothekare sollten gefördert und die Betreuung dieser Gruppe durch qualifiziertes Fachpersonal gewährleistet werden, um eine hohe Servicequalität auch an Sonntagen zu sichern, schreibt die Unionsfraktion.
Bürokratieentlastung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürokratieentlastung jetzt – Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe stärken, Kleinunternehmern helfen“ (20/6073) wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Durch eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für Speisen und Getränke solle das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe von den weiter andauernden Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine entlastet werden, fordert die Fraktion. Des Weiteren sollten „branchenspezifische Bürokratiebelastungen“ für zwölf Monate ausgesetzt werden, schreiben die Abgeordneten. Darunter fallen laut Antrag die Dokumentationspflicht der ordnungsgemäßen Mülltrennung und des Recyclings nach der Gewerbeabfallverordnung oder die Berichts- und Dokumentationsformen von Hygienevorschriften und deren Umsetzbarkeit. Neben der zeitweisen Aussetzung dieser Vorgaben sollten laut AfD weitere Auflagen überprüft werden; die Abgeordneten nennen unter anderem Brandschutzmaßnahmen, Betriebssicherheitsverordnungen, Vorgaben für Getränkeschankanlagen, Fettabscheider oder die Abluftreinigung und das Mess- und Eichgesetz.
Abgesetzt: Schiffsregister: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die geplante Überweisung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Ermöglichung des elektronischen Datenabrufs aus dem Schiffsregister und zur Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs (20/11878). Er sollte ursprünglich an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Wie die Länderkammer in dem Gesetzentwurf ausführt, handelt es sich bei dem Schiffsregister um ein für jedermann öffentlich einsehbares Register. Allerdings sei der digitale Zugriff auf das bereits maschinell geführte Schiffsregister auf bestimmte Nutzer eingeschränkt und bedürfe darüber hinaus einer Genehmigung. „Mit den Neuregelungen soll eine zeitgemäße Ausgestaltung der Verfahrensabläufe erzielt werden. Sie sollen es den Ländern ermöglichen, einen direkten elektronischen Abruf von Daten aus dem Schiffsregister für jedermann zuzulassen“, schreibt der Bundesrat. Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme das Anliegen des im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurfs. „Aus Sicht der Bundesregierung sind kleinere rechtsförmliche Änderungen erforderlich, und der Gesetzentwurf sollte zum Anlass genommen werden, einige wenige weitere Änderungen des Schiffregisterrechts vorzunehmen“, heißt es weiter.
Infektionsschutzgesetz I: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Gesetz zur Erfassung der Herkunft von an der Coronavirus-Krankheit-2019-(Covid-19)-Erkrankten (20/1640) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Fraktion will in Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe m des Gesetzes die Verpflichtung aufnehmen, Geburtsstaat, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls Jahr der Einreise nach Deutschland zu melden, und zwar auch für Personen, bei denen der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung selbst oder der Tod durch die Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) vorliegt.
Infektionsschutzgesetz II: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Gesetz zur Einführung einer Entschädigungsregelung für präventive Betriebsschließungen aufgrund des Infektionsschutzes, 20/1641) wurde an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Firmen hätten in der Corona-Pandemie teilweise massive wirtschaftliche Nachteile erlitten, die nicht mehr vollständig kompensiert werden konnten, heißt es in der Vorlage. Aufgrund der dynamischen Entwicklung einer Pandemie könne derzeit nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob es sich um eine einmalige Ausnahmesituation gehandelt habe. Es sei somit künftig mit weiteren präventiven Betriebsschließungen zu rechnen. Für die damit verbundenen Folgen gebe es keine angemessene bundeseinheitliche Regelung, so die Fraktion. Mit einer Entschädigungsregelung hätten die betroffenen Firmen bis zur Wiedereröffnung eine grundlegende finanzielle Planungssicherheit.
Infektionsschutzgesetz III: Im Gesundheitsausschuss wird ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Verhinderung der Einführung einer Impfpflicht durch Rechtsverordnung (20/5201) federführend beraten. Der Paragraf 20 Absatz 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sehe eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Impfpflichten durch Rechtsverordnung vor, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Abgeordneten schlagen vor, die Absätze 6 und 7 des Paragrafen 20 des IfSG so zu ändern, dass eine verpflichtende Teilnahme an Schutzimpfungen nicht angeordnet werden kann.
Strafgesetzbuch: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Strafgesetzbuches – Geschlechtsneutrale Ausgestaltung des Exhibitionstatbestands (20/1321) wurde federführend an den Rechtsausschuss überwiesen. Aus Sicht der Fraktion handelt es sich um eine „offensichtliche Strafbarkeitslücke“ und eine „ungerechtfertigte Privilegierung“ von Personen weiblichen und diversen Geschlechts, für die es keine tragende Begründung gebe. Sowohl Personen weiblichen wie auch diversen Geschlechts könnten „auf die gleiche Art wie ein Mann auch durch eine sexuell motivierte Entblößungshandlung ihr Geschlechtsteil zur Schau stellen, um auf diesem Wege eine andere Person gegen ihren Willen auf schockierende Art und Weise zu konfrontieren“. Genau dies sei aber der Schutzzweck des Paragrafen im Strafgesetzbuch, führt die Fraktion aus. Die aktuelle Regelung in Paragraf 183 des Strafgesetzbuches laute: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Nach dem Willen der AfD soll der Begriff „Mann“ durch „Person“ ersetzt werden. In Absatz 3 des Paragrafen, der exhibitionistische Handlungen unter anderem im Kontext des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen beziehungsweise sexuellen Missbrauchs von Kindern betrifft, solle die Formulierung „ein Mann oder eine Frau“ durch „eine Person“ ersetzt werden.
Verständliche Sprache: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verständliche Sprache gewährleisten – Sprachverunstaltungen der Bundesregierung verhindern“ (20/5612) wurde zur federführenden Beratung an den Familienausschuss überwiesen. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „im Rahmen jeglicher Äußerungen - unabhängig von ihrer Form - die sogenannte ,gendergerechte Sprache', insbesondere in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen etc. nicht anzuwenden“. Die Verwendung der „sogenannten ,gendergerechten Sprache'“ führe zu einer „unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache, durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt“ werde, führt die Fraktion in der Vorlage aus. Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis könne der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung („generisches Maskulinum“) jedes natürliche Geschlecht umfassen. Die Verwendung der „sogenannten ,gendergerechten Sprache'“ sei somit nicht erforderlich, um auf diese Weise alle Geschlechter anzusprechen. Auch sei ihre Verwendung nicht dazu geeignet, zur Durchsetzung des Gleichberechtigungsgebots nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) oder des Diskriminierungsverbots nach Artikel 3 Absatz 3 GG beizutragen.
Bundessanierungsprogramm: Die Gruppe Die Linke will die Situation der Schwimmbäder verbessern. Das Bädersterben habe fatale Auswirkungen, Deutschland entwickle sich zu einem Land der Nichtschwimmer, in dem immer weniger Kinder schwimmen lernten, heißt es in einem Antrag (20/12106) der Linken-Abgeordneten. Die Vorlage wird im Haushaltsausschuss federführend beraten. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, ein Bundessanierungsprogramm für eine in allen Regionen des Landes bedarfsgerechte Ausstattung mit modernen, ökologischen und barrierefreien Schwimmbädern zu erarbeiten. Ziel dabei sei es, mit einem „Goldenen Plan Sportstätten“ den Sanierungsstau durch Modernisierungen und Neubau in den folgenden 15 Jahren gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen abzubauen. Der Bund solle sich daran mit mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr beteiligen. Darüber hinaus fordern die Antragsteller ein Programm zur zeitnahen Umsetzung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz zum Schwimmunterricht vom 4. Mai 2017 zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehe dabei, allen Schülerinnen und Schüler die Teilnahme am Schwimmunterricht zu ermöglichen mit dem Ziel, dass alle Kinder bis zum Ende der Primarstufe sicher schwimmen können.
Menschenrechtsbericht 2022: Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat seinen Jahresbericht 2022 vorgelegt, der an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen wurde. Wie aus dem als Unterrichtung (20/7780) erhältlichen Bericht hervorgeht, hat das Institut im Jahr 2022 vorrangig drei Themen bearbeitet, die es in seiner Strategieplanung bereits für die Jahre 2019 bis 2023 festgelegt hatte: das Eintreten für die Gleichheit aller Menschen und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die menschenrechtliche Gestaltung des Wandels der Lebensgrundlagen sowie die Stärkung des Rechtsstaats und der Schutz zivilgesellschaftlicher Freiräume. Als große Herausforderungen im Bereich Gleichstellung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts nennt das DIMR zunächst einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Diese sei einer der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. In der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarats, die im Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, habe sich Deutschland unter anderem verpflichtet, Beratung und Schutz der Betroffenen zu stärken und die Bevölkerung, insbesondere Jungen und Männer, zu sensibilisieren sowie Straftaten zu verfolgen. Mit der Einrichtung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt im Institut sei ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Konvention getan, heißt es im Bericht. Im November 2022 habe die Stelle ihre Arbeit aufgenommen. Eine weitere Herausforderung sieht das DIMR in der Erkennung und Verfolgung rassistischer Straftaten in Deutschland. Dafür brauche es eine „verstärkte Beschäftigung“ mit dem Thema in Polizei und Justiz sowie strukturelle Veränderungen im Behördenalltag, schreiben die Menschenrechtsexperten mit Verweis auf ein Modellprojekt des DIMR. Gemeinsam mit Justizverwaltungen und Akteuren aus der Praxis seien Handlungsempfehlungen dafür erarbeitet worden. Hinsichtlich der menschenrechtlichen Gestaltung der Lebensgrundlagen bemängelt das DIMR, dass mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Deutschland weiterhin auf Förderschulen gehen, obwohl gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zusammen lernen sollten. Hier empfiehlt das Institut, mit einer Schulreform die Bundeszuständigkeit für inklusive Bildung zu stärken. Es brauche eine Gesamtstrategie und eine engere Zusammenarbeit von Bund und Ländern, so die Forderung des DIMR. Im Bereich Menschenrechte und Rechtsstaat dringen die Menschenrechtsexperten insbesondere auf eine menschenrechtskonforme Reform des europäischen Asylsystems. Das Institut fordert den Ausbau von sicheren Zugangswegen in die EU und einen solidarischen Verteilmechanismus, der die Aufnahme von Schutzsuchenden verbindlich regelt. Der Bericht enthält zudem eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben des DIMR: Danach hatte das Institut 2022 Einnahmen von rund 6,9 Millionen Euro, davon kamen rund 3,7 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes; rund 2,2 Millionen Euro waren Einnahmen aus Drittmittelprojekten des Bundes, rund 855.000 Euro vermischte Einnahmen. Rund 207.000 Euro stammten aus Drittmittelprojekten der Länder. Zu den größten Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ (rund 1,1 Millionen Euro), „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ (rund 792.000 Euro) sowie die „Abteilung Menschenrechtepolitik Inland/Europa“ (rund 587.000 Euro). Für die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von rund 502.000 Euro getätigt, für Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention rund 259.000 Euro. Die Aufträge Dritter und Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoringstelle zur UN-Kinderrechtskonvention schlugen mit rund 434.000 Millionen Euro zu Buche.
Menschenrechtsinstitut: Ebenfalls an den Ausschuss für Menschenrechte überwiesen wurde der als Unterrichtung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte vorgelegte Jahresbericht 2023 (20/12395). Danach hat das Institut im vergangenen Jahr unter anderem eine Stagnation in Deutschland bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bemängelt. Die „Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention“ des Instituts habe kritisiert, dass in Deutschland im Schulsystem, im System der Werkstätten als auch in Form großer stationärer Wohneinrichtungen „immer noch starke Sonderstrukturen bestehen“. Ferner forderte das Institut der Unterrichtung zufolge die Bundesregierung auf, bezahlbare Mieten für Menschen mit geringem Einkommen sicherzustellen und die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen im Mietrecht umzusetzen. Das Institut sprach sich laut Vorlage auch für eine Verlängerung der Mietpreisbremse und die Stärkung des Kündigungsschutzes aus. Daneben forderte das Menschenrechtsinstitut unter anderem mehr Wissen über Kinderrechte in den Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. In seinem im Dezember dem Bundestag vorgelegten Menschenrechtsbericht thematisierte es den Angaben zufolge „die Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung, die Versammlungsfreiheit bei Klimaprotesten, die politische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen sowie barrierefreien Wohnraum“.
Chatbots: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (20/10151) vorgelegt, der den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) und KI-basierten Chatbots wie ChatGPT in Bildungseinrichtungen regulieren soll. In dem Antrag, der an den Bildungsausschuss überwiesen wurde, fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem die Einführung eines Wasserzeichens für KI-generierte Inhalte. Zudem sollen Anwendungen, die mithilfe von KI Texte erstellen, die verwendeten Quellen angeben müssen. Von den Programmen erfundene Quellen hingegen sollen zukünftig nicht angezeigt werden. Nach Ansicht der Antragsteller seien konkrete Leitlinien im Umgang mit KI nötig, insbesondere mit Blick auf Täuschungen, Plagiate oder die Gewährleistung des Urheberrechts. Gleichzeitig ermögliche der Einsatz von KI in Schulen neue Möglichkeiten bei „der Individualisierung und Ergänzung“ des Unterrichts, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird von der AfD-Fraktion dazu aufgefordert, die „Chancen und Gefahren von KI-basierten Hilfsmitteln“ zu erforschen und ein bundesweites Forschungsprogramm zu initiieren. Dieses soll unter anderem untersuchen, wie sich KI-basierte Programme auf die Unterrichtsgestaltung auswirken oder wie Chatbots in der Lehrausbildung genutzt werden könnten. Speziell für Grundschulen fordert die Fraktion Restriktionen beim Einsatz von KI. Zudem solle der Umgang mit der Technologie „in die Lehrpläne eingebunden und altersadäquat thematisiert“ werden.
Waffenrecht: Die AfD-Fraktion hat zudem einen Antrag mit dem Titel „Gezielte Sanktionierung von Messerangriffen statt Verschärfungen im Waffenrecht – Keine weiterer Belastung der Allgemeinheit“ (20/12976) eingebracht, der zur Federführung an den Innenausschuss überwiesen wurde. Darin fordert sie, „aufgrund der negativen Entwicklungen im Bereich der Inneren Sicherheit und des starken Anstiegs der Messerkriminalität“ eine Kehrtwende der deutschen Migrationspolitik einzuleiten, „die sich in einem vorrangigen Schutz der deutschen Außengrenzen vor unerlaubt Einreisenden über sichere EU-Mitgliedstaaten niederschlagen muss“. Auch fordert sie die Bundesregierung in der Vorlage auf, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zu ergänzen mit dem Ziel, „ein Regelbeispiel mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren einzufügen, welches dann verwirklicht sein soll, wenn zur Begehung der Tat ein Messer als Tatmittel“ eingesetzt wird. Ferner plädiert sie in dem Antrag unter anderem dafür,, dass in Integrationskursen „ausdrücklich vermittelt wird, dass der Staat eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Messerangreifer verfolgt und welche Konsequenzen im Falle einer Verurteilung drohen“.
(vom/eis/irs/26.09.2024)