Bundestag mit verkürzter Tagesordnung am 7. und 8. November
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2024, planmäßig die 197. Sitzung aufgenommen und den Tagesordnungspunkt 6 „Jüdisches Leben in Deutschland“ beraten. Im Anschluss der Abstimmung über mehrere Anträge wurde die Sitzung unterbrochen. Die Fraktionen zogen sich zu Beratungen zurück, um den weiteren Ablauf der Sitzungswoche zu klären.
Ergebnis: Mit Ausnahme der von der Gruppe BSW verlangten Aktuellen Stunde zu den Konsequenzen des amerikanischen Wahlergebnisses für Deutschland ab 15.35 Uhr wurden alle übrigen geplanten Punkte von der Tagesordnung abgesetzt, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas nach der Sitzungsunterbrechung bekanntgab. Vor Beginn der Aktuellen Stunde vereidigte die Bundestagspräsidentin den neuen Bundesminister der Finanzen Dr. Jörg Kukies (SPD).
Zu Beginn der 198. Plenarsitzung am Freitag, 8. November 2024, wird im ersten Tagesordnungspunkt an den Fall der Berliner Mauer vor 35 Jahren erinnert. Für die Debatte sind 90 Minuten angesetzt. Als neuer Zusatzpunkt schließt sich eine von der AfD-Fraktion verlangte Aktuelle Stunde mit dem Titel „Der politischen Handlungsunfähigkeit entgegentreten – Den Weg für Neuwahlen freimachen und die Vertrauensfrage umgehend stellen“ an. Alle übrigen für den Freitag vorgesehenen Tagesordnungspunkte werden nicht aufgerufen.
Drei Bundesminister entlassen
Dass der Bundestag seine umfangreichen Tagesordnungen am 7. und 8. November reduziert hat, ist auf die Entwicklungen in der Bundesregierung seit dem späten Mittwochabend, 6. November, mit dem Ausscheiden von drei Ministern zurückzuführen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat dazu mitgeteilt, dass ihn der Bundeskanzler am Mittwoch gebeten habe, Finanzminister Christian Lindner (FDP) zu entlassen. Justizminister Dr. Marco Buschmann und die Bildungs- und Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (beide FDP) hätten ebenfalls um ihre Entlassung gebeten. Die Entlassungen wurden am 7. November im Bundespräsidialamt vollzogen. Der Bundeskanzler und die verbleibenden Minister blieben im Amt, wie es die Verfassung vorsehe, so der Bundespräsident.
Vertrauensfrage des Bundeskanzlers
In Steinmeiers Mitteilung heißt es weiter: „Der Bundeskanzler hat erklärt, im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Es ist der Weg, über den das Parlament den Weg zu Neuwahlen möglich machen kann. Der Bundespräsident muss über die Auflösung des Bundestages entscheiden, wenn der Bundestag dem Bundeskanzler im Verfahren nach Artikel 68 Grundgesetz das Vertrauen entzieht. Zu dieser Entscheidung stehe ich bereit.“
Der Bundespräsident erinnert daran, dass es in der 75-jährigen Geschichte der Bundesrepublik selten vorgekommen sei, dass eine regierende Koalition vor Ablauf der Legislaturperiode keine Mehrheit im Deutschen Bundestag mehr hatte. Die Verfassung habe jedoch Vorsorge getroffen für den Fall, der jetzt eingetreten sei. Das Grundgesetz gebe klare Vorgaben für das weitere Verfahren.
Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag unterstützt wird, er also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat. Die Vertrauensfrage kann auch mit einer Sachfrage, insbesondere der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verbunden werden. Findet der Antrag keine Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, und es gibt Neuwahlen.
Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen. (eis/vom/07.11.2024)