Geschäftsordnung

Bundestag lehnt Einspruch gegen Ordnungsruf ab

Mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der AfD hat der Bundestag am Mittwoch, 16. Oktober 2024, ohne Aussprache einen fristgerechten Einspruch des Abgeordneten Martin Reichardt (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Der Abgeordnete hatte den Ordnungsruf am Freitag, 11. Oktober, in der 192. Sitzung des Bundestages erhalten. 

Der Ordnungsruf wurde von Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU/CSU) im Nachgang der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (20/13183) erteilt. Magwas sprach den Ordnungsruf aus, weil der Abgeordnete in seiner Rede gesagt hatte: „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank, und da muss sie als Erstes weg.“ Magwas wertete dies als „klare, persönliche Verächtlichmachung eines Verfassungsorganes“ und erteilte dafür den Ordnungsruf.

Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Nach Paragraf 39 der Geschäftsordnung des Bundestages können betroffene Mitglieder des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründete Einsprüche einlegen, über die das Plenum dann ohne Aussprache entscheidet. (vom/16.10.2024)

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