1. Untersuchungsausschuss

Afghanistan-Untersuchungs­ausschuss setzt Zeugen­vernehmung fort

US-Soldaten schützen im August 2021 den Flughafen von Kabul.

Der Afghanistan-Untersuchungsausschuss setzt seine Zeugenvernehmungen fort. (© picture alliance / CNP /MediaPunch)

Zeit: Donnerstag, 26. September 2024, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Europasaal (4.900)

Der 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) kommt am Donnerstag, 26. September 2024, zu einer weiteren öffentlichen Sitzung zusammen. Die öffentliche Zeugenvernehmung beginnt um 12 Uhr. Befragt werden sollen der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr Eberhard Zorn, der ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Gerd Hoofe und der Staatssekretär im Bundeverteidigungsministerium Benedikt Zimmer.

Untersuchungsauftrag

Der vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Ausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021.

Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen, inklusive des Zusammenwirkens zwischen deutschen und ausländischen Akteuren. Ebenfalls aufgeklärt werden soll, inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA Einfluss genommen hat. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll der elfköpfige Ausschuss zudem in seinen Schlussfolgerungen empfehlen, welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (20.09.2024)

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