Umsetzung des EU-Data-Acts beraten
Den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland“ (20/12103) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024 erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen.
Antrag der Unionsfraktion
Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf für die Durchführung und Umsetzung des EU-Data-Acts vorzulegen. Geklärt werden müsse, welches Bundesministerium federführend für die nationale Umsetzung zuständig ist, heißt es in der Vorlage. Weiter solle die Bundesnetzagentur als Datenkoordinator benannt werden, um „Planungs- und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor Ablauf der Übergangsfrist am 12. September 2025“ sicherzustellen.
Bereits im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 soll die Bundesregierung die erforderlichen finanziellen Mittel und Planstellen sowie Stellen für den Datenkoordinator und die zuständigen Behörden ausbringen. Es müsse ferner darauf geachtet werden, die Anzahl der zuständigen Behörden möglichst gering zu halten und eine Aufsplitterung der Zuständigkeiten zu vermeiden, um schnelle Entscheidungen zu gewährleisten, schreiben die Abgeordneten.
Eingeführt werden soll nach dem Willen der Fraktion ein digitales Fallmanagement-System zur Koordination zwischen dem Datenkoordinator und anderen zuständigen Behörden. Die Aufsichtsbehörde soll perspektivisch relevante Akteure über ihre Rechte und Pflichten aufklären, die Datenkompetenz fördern und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, schreibt die Union weiter. (hau/lbr/26.09.2024)