Antrag fordert Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber
„Brot, Bett und Seife – Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber“ lautet der Titel eines Antrags von der AfD-Fraktion (20/12960), den der Bundestag am Mittwoch, 25. September 2024, erstmals beraten hat. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Federführung.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der festlegt, dass für die Dauer des Asylverfahrens bis zur Abschiebung oder der Anerkennung eines Asylgesuchs eine Versorgung nur in Form notwendiger Sachleistungen erfolgt wie Essen, Kleidung und Hygienemittel (Brot, Bett und Seife) sowie lediglich eine medizinische Grundversorgung.
Auch solle der Gesetzentwurf eine generelle Vereinfachung und Entbürokratisierung zugunsten „deutscher Staatsinteressen“ in allen Verfahren im Zusammenhang des Asylrechts mit sich bringen. Dies betreffe besonders das Verwaltungsverfahren im Asylbewerberleistungsrecht und im Sozialrecht.
Weniger und schlankere Verfahren
Zur Begründung heißt es unter anderem, mehrfache Anhörungen und Sachverhaltsermittlungen in den zusammenhängenden Verwaltungsverfahren des Asyl- und Sozialrechts bänden zusätzlich Verwaltungsressourcen, die ohnehin nur begrenzt zur Verfügung stünden. Erschwerend komme hinzu, dass die Sozialbehörden häufig über keine asylrechtlichen Detailkenntnisse verfügten, die für die Beurteilung der Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz notwendig wären. Den Leistungsbehörden sollten nach Ansicht der Fraktion komplizierte Sachverhaltsermittlungen erspart werden, an die nicht selten eine Beweislastumkehr zulasten des deutschen Staates gekoppelt sei
Bei schnellerer und einfacherer Entscheidungsfindung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sollte die Leistungsgewährung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes lediglich eine nachfolgende Entscheidung sein, für die ein geringer Leistungsumfang zusätzlich förderlich wäre, heißt es in dem Antrag. Eine Kopplung von Prüfungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an ausländer- oder asylrechtliche Entscheidungen unter dem strikten Grundsatz der Subsidiarität des deutschen Leistungsrechts würde damit zu weniger und schlankeren Verfahren führen, betont die Fraktion. (hau/vom/25.09.2024)