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Die Einzelpläne des Bundeshaushalts seit 1949

Screenshots von Auszügen aus den Deckblättern von sechs Bundestagsdrucksachen aus den Jahren 1950, 1951, 1953, 1957, 1961 und 1965 als Collage.

Der Einzelplan 24 des Bundeshaushalts hatte in den Haushaltsjahren 1950, 1951, 1953, 1957, 1961 und 1965 jeweils einen anderen Titel. (© DBT/Collage Zander)

Der Haushalt des Bundes setzt sich derzeit aus 25 Einzelhaushalten zusammen, den sogenannten Einzelplänen. Mit Abstand größter Einzelplan ist der des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der knapp 37 Prozent des Gesamtbudgets ausmacht. Mit 0,02 Prozent geradezu winzig ist dagegen der kleinste Einzelplan des Unabhängigen Kontrollrats, der die technische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes kontrolliert.

Jedem Einzelplan ist eine Nummer zugewiesen, von 01 für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt bis 60 für die Allgemeine Finanzverwaltung. Etliche Nummern sind vakant, teilweise waren sie aber in früheren Jahren für Einzelpläne vergeben, die nur vorübergehend bestanden haben. In den Haushaltsjahren seit 1949 gab es bisher insgesamt 46 verschiedene Einzelpläne.

75 Jahre Haushaltsrechnung des Bundes

Im ersten Haushaltsgesetz der Bonner Republik (1/223, 1/633) wurde der Beginn des ersten Rechnungsjahres rückwirkend auf den 21. September 1949 festgelegt. Die Haushaltsrechnung des Bundes löste zu diesem Zeitpunkt die Haushaltsrechnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (die drei westdeutschen Besatzungszonen) ab. Der Bundeshaushalt 1949 war somit ein Übergangshaushalt in einem „Rumpfrechnungsjahr“.

Die Haushaltsjahre dauerten damals regelmäßig vom 1. April bis zum 31. März. Erst am 10. Dezember 1959 verabschiedete der Bundestag einstimmig das Gesetz zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (3/1435, 3/1448 neu), die Änderung kam erstmals im Bundeshalt für 1961 zum Tragen.

In den Haushaltsgesetzen der Jahre 1949 bis 1952 waren die Einzelpläne mit römischen Zahlen bezeichnet, der Haushalt 1953 war der erste mit arabischer Bezifferung. Die Einzelpläne der Ministerien trugen von 1949 bis 1952 und dann wieder ab 1994 die Bezeichnung „Bundesministerium“. Von 1953 bis 1993 lautete die Bezeichnung hingegen „Bundesminister“. Seit 1949 gab es folgende Einzelpläne (Jahreszahlen bezeichnen die Haushaltsjahre):

Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt: Diesen Einzelplan gibt es unverändert seit 1949.

Einzelplan 02 Deutscher Bundestag: Auch diesen Einzelplan gibt es seit 1949 unverändert, in den Haushaltsgesetzen von 1949 bis 1951 lautete die Bezeichnung nur „Bundestag“.

Einzelplan IIa Bundesversammlung: Diesen Einzelplan zur Bundesversammlung am 12. September 1949 gab es nur im Bundeshaushalt 1949.

Einzelplan IIb Deutsche Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarats: Diesen Einzelplan gab es nur in den Haushaltsjahren 1951 und 1952.

Einzelplan 03 Bundesrat: Diesen Einzelplan gibt es seit 1949 unverändert, im Haushaltsjahr 1952 als „Deutscher Bundesrat“ bezeichnet.

Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt: Diesen Einzelplan gibt es seit 1949 unverändert, in den Haushaltsjahren 2006 bis 2021 mit der Bezeichnung „Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt“.

Einzelplan IVa Auswärtiges Amt: Diesen Einzelplan gab es nur im Haushaltsjahr 1951.

Einzelplan IVb Angelegenheiten des Europarates und verwandter Gebiete:  für das Rechnungsjahr 1951: Diesen Einzelplan gab es in den Haushaltsjahren 1951 und 1952.

 Einzelplan 05 Auswärtiges Amt: Seit dem Haushaltsjahr 1953 ist der Einzelplan 05 dem Auswärtigen Amt zugeordnet.1949 und 1950 lautete die Bezeichnung des Einzelplans „Bundesministerium für die Angelegenheiten des Marshallplans“, 1951 und 1952 „Bundesministerium für den Marshallplan“.

Einzelplan Va Deutscher Vertreter im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf: Diesen Einzelplan gab es in den Haushaltsjahren 1950 bis 1952. Die Internationale Ruhrbehörde bestand von 1949 bis 1953 und war ein Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion).

Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern und für Heimat: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit dem Haushaltsjahr 2022; von 1949 bis 2017 war es der Einzelplan des Bundesministeriums des Innern, von 2018 bis 2021 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz: Diese Bezeichnung führte der Einzelplan von 1949 bis 2013 und wieder seit 2022; von 2014 bis 2021 hieß der Einzelplan „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“.

Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen: Diesen Einzelplan gibt es seit 1949 unverändert mit einer Ausnahme: Im Haushaltsjahr 1972 hieß er „Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen – Bereich Finanzen –“. Vom 13. Mai 1971 bis 7. Juli 1972 leitete Bundeswirtschaftsminister Prof. Dr. Karl Schiller (SPD) als „Superminister“ auch das Bundesfinanzministerium.

Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 2022. Von 1949 bis 1971 und von 1973 bis 1998 war er dem Bundesministerium für Wirtschaft zugeordnet. 1972 lautete die Bezeichnung „Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen – Bereich Wirtschaft –“, da Bundeswirtschaftsminister Prof. Dr. Karl Schiller (SPD) damals sowohl das Wirtschafts- als auch das Finanzministerium leitete. Von 1999 bis 2002 und von 2006 bis 2013 hieß der Einzelplan „Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie“, von 2003 bis 2005 „Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit“ und von 2014 bis 2021 „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“.

Einzelplan IXa Fachstellen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft: Diesen Einzelplan gab es nur 1949. Bei den Fachstellen handelte es sich um nachgeordnete Dienststellen des Bundeswirtschaftsministeriums, die aus der Zeit der Vereinigten Wirtschaftsgebiets fortbestanden und zum 31. März 1950 aufgelöst wurden.

Einzelplan 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 2014. Von 1949 bis 2001 war er dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugeordnet, von 2002 bis 2005 dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und von 2006 bis 2013 dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 2006. Von 1949 bis 1958 betraf er das Bundesministerium für Arbeit, von 1959 bis 2003 das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. In den Haushaltsjahren 2004 und 2005 gab es den Einzelplan 11 nicht.

Einzelplan 12 Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 2022. Von 1949 bis 1969 und von 1972 bis 1998 war er dem Bundesministerium für Verkehr zugeordnet. 1972 stand er für den „Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen“, von 1999 bis 2005 für das „Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen“, von 2006 bis 2013 für das „Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ und von 2014 bis 2021 für das „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“. 

Einzelplan 13 Bundesministerium für Post und Telekommunikation: Diese Bezeichnung führte der Einzelplan von 1990 bis 1998, seither ist er vakant. Von 1949 bis 1969 und von 1973 bis 1989 stand er für das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen. Von 1970 bis 1972 firmierte er als „Geschäftsbereich Post- und Fernmeldewesen“.

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 1962. Von 1956 bis 1961 lautete er „Bundesminister für Verteidigung“. Von 1949 bis 1952 stand er für das „Bundesministerium für Wohnungsbau“, von 1953 bis 1955 gab es den Einzelplan 14 nicht.

Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1991 bis 2003 und wieder seit 2006. Von 1949 bis 1952 war er dem Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen zugeordnet, von 1953 bis 1961 gab es den Einzelplan nicht. Das Bundesministerium für Gesundheitswesen war Namensgeber von 1962 bis 1969. Von 1970 bis 1986 stand er für das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und von 1987 bis 1990 für das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. In den Haushaltsjahren 2004 und 2005 lautete die Bezeichnung „Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung“.

Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Diese Bezeichnung führt der Einzelplan seit 2022. Von 1949 bis 1952 war er dem Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen zugeordnet, von 1953 bis 1986 existierte der Einzelplan nicht. Für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit stand er von 1987 bis 2013. Von 2014 bis 2017 lautete seine Bezeichnung „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“ und von 2018 bis 2021 „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit“.

Einzelplan 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Diese Bezeichnung führt der Einzelplan seit 1995. Von 1949 bis 1952 war er dem Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrats zugeordnet, von 1953 bis 1990 gab es diesen Einzelplan nicht. „Bundesministerium für Frauen und Jugend“ lautete die Bezeichnung in den Haushaltsjahren 1991 bis 1994.

Einzelplan 18 Bundesministerium für Familie und Senioren: Diese Bezeichnung führte der Einzelplan in den Haushaltsjahren 1991 bis 1995, seitdem ist er vakant. Auch von 1949 bis 1990 gab es diesen Einzelplan nicht.

Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht: Dieser Einzelplan wurde erstmals für das Haushaltsjahr 1953 geschaffen, seither gibt es ihn unverändert.

Einzelplan 20 Bundesrechnungshof: Diesen Einzelplan gibt es unverändert seit 1949.

Einzelplan 21 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Diese Bezeichnung führt der Einzelplan seit 2020, von 2016 bis 2019 firmierte er unter „Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“. Von 1949 bis 1952 stand er für die Bundesschuld, von 1953 bis 2015 gab es den Einzelplan nicht.

Einzelplan 22 Der Unabhängige Kontrollrat: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 2022. 1949 stand er für den „Sonderhaushalt (Besatzungskosten)“, von 1950 bis 1952 für die „Finanzielle Hilfe für Berlin“. Von 1953 bis 2021 gab es den Einzelplan nicht.

Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 1994. Davor hieß er seit 1962 „Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit“. Von 1949 bis 1952 war diesem Einzelplan die Allgemeine Finanzverwaltung zugeordnet, von 1953 bis 1961 war er vakant.

Einzelplan 24 Bundesschatzminister: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1962 bis 1969, seit 1970 gibt es ihn nicht mehr. Auch 1949 gab es ihn nicht. 1950 stand er für „Besatzungskosten und Auftragsausgaben“, die sich aufgrund des am 15. September 1950 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Überleitung der Besatzungslasten, sonstigen Kriegsfolgelasten und von Steuern und Monopolerträgen auf den Bund (Überleitungsgesetz, 01/1064, 01/1337) ergaben. 1951 und 1952 trug der Einzelplan die Bezeichnung „Verteidigungslasten einschließlich Besatzungskosten und Auftragsausgaben“. 1953 stand er für den Etat des Bundesministers für den Marshallplan, von 1954 bis 1957 für denselben Etat, der dann aufgrund der Umbenennung des Ministeriums „Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit“ hieß. „Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes“ lautete die Bezeichnung des Ministeriums und des Einzelplans von 1958 bis 1961, ehe 1962 die Bezeichnung „Bundesschatzminister“ gewählt wurde.

Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 2022. 1949 stand der Einzelplan für „Finanzielle Hilfe für die Stadt Berlin“, 1950 für „Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949“, die vor dem 1. April 1950 entstanden, aber noch nicht bezahlt waren, 1951 entsprechend für die „Auslaufzeit 1950“ und 1952 für die „Auslaufzeit 1951“. „Bundesminister für Wohnungsbau“ hieß der Einzelplan von 1953 bis 1961, „Bundesminister für Wohnungsbau, Städtebau und Raumordnung“ von 1962 bis 1965 und „Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau“ von 1966 bis 1969. Von 1970 bis 1972 firmierte der Einzelplan unter „Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen“ und von 1973 bis 1999 war er dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zugeordnet. Von 2000 bis 2021 gab es den Einzelplan nicht.

Einzelplan 26 Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1954 bis 1969, seither ist er vakant. 1949 lautete sein Titel „In der Abwicklung oder in der Überführung befindliche Einrichtungen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets“. Von 1950 bis 1952 stand der Einzelplan für „Soziale Kriegsfolgelasten“, 1953 für den „Bundesminister für Vertriebene“.

Einzelplan 27 Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1970 bis 1992, seither ist er vakant. Auch 1949 gab es ihn nicht. Von 1950 bis 1952 stand er für „Sonstige Kriegsfolgelasten“, von 1953 bis 1969 für den „Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen“.

Einzelplan 28 Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1958 bis 1969, seither ist er vakant. Von 1949 bis 1952 gab es ihn ebenfalls nicht. Von 1953 bis 1957 lautete die Etatbezeichnung „Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrats“.

Einzelplan 29 Bundesminister für Familie und Jugend: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1964 bis 1969, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1953 gab es ihn nicht. Von 1954 bis 1957 stand er für den Etat des Bundesministers für Familienfragen, von 1958 bis 1963 für den des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen.

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 1999. Von 1949 bis 1953 gab es ihn nicht. Von 1954 bis 1956 und von 1962 bis 1964 stand er für den „Bundesminister für besondere Aufgaben“. Von 1957 bis 1961 gab es den Einzelplan nicht. Im Haushaltsjahr 1965 trug der Einzelplan die Bezeichnung „Bundesminister – Der Vorsitzende des Bundesverteidigungsrates“, 1966 firmierte er unter „Bundesminister für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates“. Von 1967 bis 1972 gab es den Einzelplan nicht. „Bundesminister für Forschung und Technologie“ lautete die Bezeichnung von 1973 bis 1994. Von 1995 bis 1998 hieß der Einzelplan „Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie“.

Einzelplan 31 Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft: Von 1970 bis 1995 war der Einzelplan diesem Ministerium zugeordnet, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1955 gab es ihn nicht. 1956 und 1957 bezeichnete er den Etat des Bundesministers für Atomfragen, von 1958 bis 1961 den des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft. 1962 stand er für den „Bundesminister für Atomkernenergie“ und von 1963 bis 1969 für den „Bundesminister für wissenschaftliche Forschung“.

Einzelplan 32 Bundesschuld: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 1953, von 1949 bis 1952 gab es ihn nicht. In diesen Jahren war die Bundesschuld dem Einzelplan 21 zugeordnet.

Einzelplan 33 Versorgung: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1955 bis 2006, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1954 gab es ihn nicht. Der Einzelplan umfasste in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums die Versorgung von pensionierten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern. Die Versorgungsausgaben wurden in die Einzelpläne der sachlich zuständigen Bundesressorts übertragen.

Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1957 bis 1995, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1952 gab es ihn nicht. Von 1953 bis 1955 hieß er „Verteidigungslasten“, 1956 „Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte“.

Einzelplan 36 Zivile Verteidigung: Der Einzelplan führte diesen Titel von 1965 bis 1996, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1957 gab es ihn nicht. Von 1958 bis 1964 lautete seine Bezeichnung „Zivile Notstandsplanung“. Die Mittel des Einzelplans wurden im Haushaltsjahr 1996 auf den Einzelplan 06 des Bundesinnenministeriums übertragen.

Einzelplan 40 Soziale Kriegsfolgeleistungen: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1953 bis 1961, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1952 gab es den Einzelplan nicht.

Einzelplan 45 Finanzielle Hilfe für Berlin: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1953 bis 1955, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1952 gab es den Einzelplan nicht.

Einzelplan 49 Deutsche Vertretung in der Beratenden Versammlung des Europarates und der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1953 bis 1955, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1952 gab es den Einzelplan nicht.

Einzelplan 50 Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1953 bis 1956, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1952 gab es den Einzelplan nicht.

Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 1953. Von 1949 bis 1952 gab es ihn nicht. In diesen Jahren war die Allgemeine Finanzverwaltung dem Einzelplan 23 zugeordnet. In der Allgemeinen Finanzverwaltung sind die Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Hierunter fallen in erster Linie die Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftsteuern. (vom/20.08.2024)