Finanzen

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungs­maßnahmen

Ein Mann kleidet einen Dachstuhl mit einer Innenraumdämmung aus.

Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist Gegenstand einer Plenardebatte. (© picture alliance / photothek | Thomas Trutschel)

Die Bundesregierung plant Änderungen bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Über die entsprechende Verordnung (20/11646, 20/11839 Nr. 2) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 4. Juli 2024, nach rund 40-minütiger Debatte ab. Den Abgeordneten liegt dazu eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (20/12055). 

Verordnung der Bundesregierung

Durch Änderung der betroffenen Anlagen der Verordnung sollen laut Bundesregierung die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude–Einzelmaßnahmen in das Steuerrecht übertragen werden, um den angestrebten technischen Gleichlauf der zuwendungsrechtlichen und der ertragsteuerrechtlichen Förderungen wiederherzustellen. 

Dabei geht es unter anderem um den sommerlichen Wärmeschutz, die Erneuerung der Heizungsanlage, den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. (hau/bal/01.07.2024)

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