Regierung will hausärztliche Betreuung stärken
Die Bundesregierung will die hausärztliche Versorgung stärken. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ (20/11853, Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz) stand am Freitag, 28. Juni 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. In erster Lesung beraten wurde auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken“ (20/11955). Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten beide Vorlagen an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen ist der Gesundheitsausschuss federführend.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll laut Regierung der Hausarztberuf deutlich attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert sowie die Transparenz erhöht werden. Ziel sei es, dass Patientinnen und Patienten leichter Zugang zur Behandlung bekommen.
Geplant ist, dass alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche künftig ohne Kürzungen vergütet werden. Durch den Wegfall der Budgets werde es für Hausärzte attraktiver, wieder mehr Patienten anzunehmen, befindet die Bundesregierung. Da Patientinnen und Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden müssen, würden unnötige Quartalsuntersuchungen entfallen und überfüllte Wartezimmer vermieden.
Verbessert werden solle auch der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung. Pflege- und Patientenvertreter sollen zudem mehr Beteiligungsrechte bei Leistungsentscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. (hau/26.06.2024)
Antrag der Union
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag eine Stärkung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. Die Gewährleistung der medizinischen Versorgungssicherheit auf dem Land stelle in Folge des Strukturwandels ein großes Problem dar, heißt es in der Vorlage. Dies führe zu gegensätzlichen Verhältnissen zwischen der städtischen und ländlichen Versorgung. Erschwerend komme hinzu, dass der demografische Wandel das Problem der flächendeckenden Gesundheitsversorgung verschärfe. Der Ärztemangel treffe gerade in ländlichen Gebieten besonders viele ältere und hochbetagte Bürger, für die der weite Weg zu den verbleibenden Arztpraxen und Krankenhäusern eine enorme Belastung darstelle.
Es sei unerlässlich, dieser ungünstigen Kombination von Strukturwandel, einer älter werdenden Gesamtbevölkerung und mangelnden Fachkräften entgegenzutreten. Die bestehenden Strukturen müssten daher weiterentwickelt werden. Der Forderungskatalog der Fraktion umfasst 25 Punkte. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die angekündigte Entbudgetierung zügig umzusetzen und mit einem Fokus auf den ländlichen Raum zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einer Ballung von Haus- und Fachärzten in den Großstädten vorzubeugen. Dabei solle auch geprüft werden, ob eine Entbudgetierung fachärztlicher Leistungen nur in ländlichen Regionen als Anreiz für eine Niederlassung ermöglicht werden könnte.
Bei der Krankenhausstrukturreform müsse die Notfallversorgung mit Blick auf die schnelle Erreichbarkeit von Krankenhäusern zur Erstversorgung stärker in den Blick genommen werden. Die ärztliche Aus- und Weiterbildung sollte auch an kleineren Klinikstandorten im ländlichen Raum sowie in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sichergestellt werden. Zudem sollte die Telemedizin als ergänzendes Mittel zur ärztlichen Versorgung nutzerorientiert ausgebaut werden. (pk/hau/28.06.2024)