Debatte über islamistische Organisationen in Deutschland
Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Mittwoch, 15. Mai 2024, in einer Debatte mit islamistischen Organisationen befasst. Der Aussprache lagen zwei Anträge zugrunde, die die AfD vorgelegt hatte. Die Initiativen mit den Titeln „Verbot des Vereins ‚Muslim Interaktiv‘“ (20/11372) und „Kampf in Deutschland gegen islamistische Organisationen jetzt zeitnah mit Hilfe weiterer Maßnahmen und Verbote konsequent fortführen“ ( 20/11373) wurden im Anschluss der Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Erster Antrag der AfD
In ihrem ersten Antrag (20/11372) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein Verbotsverfahren gegen den Verein „Muslim Interaktiv“ wegen Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung einzuleiten und bei Vorliegen der Voraussetzungen dieses Verbot zu erlassen und umzusetzen. Der Bundestag solle über das Ergebnis dieser Prüfung und die erlassenen Maßnahmen informiert werden. Auch solle die Regierung prüfen, inwieweit Vereinsverbote gegen weitere Organisationen erlassen werden können, die der „Hizb ut-Tahrir“-Bewegung angehören.
Zur Begründung heißt es, der Verein sei eine extremistische, radikal-islamische Organisation, deren Wirken sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet. Dies sei unter anderem bei einer von „Muslim Interaktiv“ veranstalteten Demonstration Ende April in Hamburg deutlich geworden, an der weit über 1.000 islamistische Demonstranten teilgenommen hätten und bei der die Errichtung eines Kalifats und die Einführung der Scharia in Deutschland gefordert worden sei. In der Herrschaftsform des Kalifats gebe es weder eine Gewaltenteilung noch sei eine Trennung von Staat und Religion vorgesehen.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag (20/11373) fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, dem Bundestag ein aktuelles Lagebild zu Art und Umfang der derzeitigen verfassungs- wie sicherheitsrelevanten Tätigkeiten islamistischer Organisationen und Terrororganisationen in Deutschland vorzulegen. Dabei gehe es auch um Aktivitäten von Mitgliedern der Taliban. Weitere Verbote islamistischer und antisemitisch ausgerichteter Organisationen sollten nach Auffassung der AfD zeitnah umgesetzt werden, was neben der Auflösung des jeweiligen Vereins auch die Beschlagnahme seines Vermögens und die Schließung seiner Bildungsstätten beinhalte.
Die Fraktion nennt konkret die Muslimbruderschaft in Deutschland und ihre Ableger, was auch Exekutivmaßnahmen gegen die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG), ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), und nachgeordnete Organisationen erfordere. Genannt werden auch das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zunehmend zum strategischen Außenposten der Regierung in Teheran in Europa geworden sei, und die „Volksfront für die Befreiung Palästinas“.
„Betätigungsverbot für Taliban prüfen“
Darüber hinaus solle die Regierung die rechtlichen Handlungsspielräume für ein Betätigungsverbot für Vertreter der Taliban in Deutschland prüfen, da die Taliban immer wieder in der Etablierung ihres Gottesstaates die Scharia als ihr Rechtssystem betonten und derartige Botschaften in Deutschland das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern sowie die innere Sicherheit und Ordnung in Deutschland erheblich beeinträchtigen könnten.
Ebenso sollten die Länder aufgefordert werden, Moscheen und weitere Einrichtungen zu schließen, wenn in ihnen islamistisches Gedankengut gepredigt und dabei gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen werde, strafbare antisemitische Parolen verkündet würden oder wenn diese über finanzielle Zuwendungen Gruppierungen unterstützen, die sich durch die Ausübung von Gewalt gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. (eis/vom/15.05.2024)