Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus – Fehleranalyse und Entwicklung besserer Handlungsansätze für künftige Pandemien“ (20/11137) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, die Federführung übernimmt der Gesundheitsausschuss.
Antrag der AfD
Die Enquete-Kommission soll nach dem Willen der AfD vor allem die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Verhältnis zu den Grundrechten im Grundgesetz prüfen. Ziel solle sein, bei jeder durchgeführten Corona-Maßnahme die Grenzen der Eingriffsrechte von Landesregierungen und der Bundesregierung bei der Pandemie herauszuarbeiten.
Die Kommission solle die Problematik aufarbeiten, dass durch die Ausrufung einer „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ im Paragrafen 5 des IfSG durch eine einfache parlamentarische Mehrheit Grundrechte aufgehoben werden können. Vor diesem Hintergrund solle die Enquete-Kommission Vorschläge für eine Neugestaltung des Paragrafen 5 des IfSG erarbeiten. Zudem müssten die Begriffe „Pandemie“ und „Epidemie“ rechtlich eindeutig definiert und damit künftig klar voneinander unterscheidbar werden.
„Rolle der relevanten Akteure aufarbeiten“
Ein weiteres Augenmerk richtet die Fraktion auf die Rollen, die der Deutsche Ethikrat, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, das Bundesverfassungsgericht und das Robert-Koch-Institut (RKI) spielten. Die fachlichen öffentlichen Äußerungen des RKI dienten der Politik bei Verschärfungen des IfSG als Legitimationsgrundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen, schreiben die Abgeordneten.
Die Hochstufung der Risikoeinschätzung sei das rechtliche Fundament sämtlicher Corona-Maßnahmen gewesen. Daraus folge, dass eine Aufarbeitung der Rollen der relevanten Akteure notwendig sei.
„Fehler und unzureichende Erkenntnisse“
Allein die Veröffentlichung der RKI-Protokolle macht aus Sicht der Fraktion deutlich, dass bestimmte Maßnahmen oder Verordnungen aufgrund von Fehlern oder unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erlassen wurden. Die Institutionen hätten sich der „polit-medialen Dynamik des unmittelbaren Geschehens“ entziehen und eine „übergeordnete Perspektive“ einnehmen müssen, heißt es in dem Antrag.
Die Kommission soll nach dem Willen der Antragsteller Antworten suchen, wie man Lockdowns künftig verhindern und auch in einer Pandemie „das wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Leben weitestgehend aufrechterhalten kann“. Die Kommission solle Antworten auf eine Vielzahl an rechtlichen, medizinischen, technischen, politischen und sozialen Fragen im Kontext von Pandemien erarbeiten.
Die Kommission, bestehend aus 16 Bundestagsabgeordneten und 16 Sachverständigen, solle sich unverzüglich konstituieren und vor der parlamentarischen Sommerpause 2025 ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Ihr Bericht solle einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (vom/24.04.2024)