Antrag zur Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise abgelehnt
Der Bundestag hat am Mittwoch, 10. April 2024, über die Nutzung der Kernenergie beraten. Einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen“ ( 20/10967) lehnte das Parlament gegen das Votum von Union und AfD ab.
Antrag der CDU/CSU
Am 15. April 2023 sind die drei letzten deutschen Kernkraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 4,3 Gigawatt inmitten der kriegsbedingten Energiekrise vom Netz gegangen. Diese Entscheidung der Bundesregierung war nach Auffassung der CSU/CSU-Fraktion ein Fehler. Deshalb forderten die Unionsabgeordneten die Regierung in ihrem Antrag auf, durch eine entsprechende Weisung des Bundes, nötigenfalls auf Basis einer zu schaffenden gesetzlichen Regelung, die drei zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke mit einem Rückbau-Moratorium zu belegen, bis eine neu gewählte Bundesregierung die Chance hat, im Lichte der dann gegebenen Lage über eine Wiederinbetriebnahme abschließend zu entscheiden. Zur Begründung hieß es, mit einem Weiterbetrieb der Kernkraftwerke wäre ein wichtiger Beitrag für eine bessere Versorgungssicherheit, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit durch günstigere Strompreise, den Erhalt von Industriearbeitsplätzen und für einen effektiven Klimaschutz gewährleistet.
Zudem forderte die Unionsfraktion die Regierung auf, in ein neues Zeitalter einzutreten mit der Förderung der Fusionstechnologie. Fusionskraftwerke hätten nicht mehr das Risiko der Kettenreaktion und kein Problem mit lang strahlendem Atommüll. Insbesondere gebe es hier aber gleich vier international beachtete Teams und die Chance, eine neue Industrie für Deutschland aufzubauen. (eis/mis/10.04.2024)