Aufnahme von Abgeordneten in die Rentenversicherung
Der Bundestag hat sich am Freitag, 22. März 2024, erstmals mit der Forderung nach einer Eingliederung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung befasst. Die Fraktion der AfD hat dazu einen Antrag mit dem Titel „Politikerpensionen reformieren – Aufnahme der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung“ (20/10730) eingebracht. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an den Geschäftsordnungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Antrag der AfD
Konkret verlangen die Abgeordneten, dass der Bundestag eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzt, die bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf ausarbeitet. Darin soll die Altersversorgung der Abgeordneten in einem „Bausteinmodell“ neu strukturiert werden. Die künftige Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten in der gesetzlichen Rentenversicherung soll nach dem Willen der Fraktion „im Ganzen eine angemessene Versorgung“ gewährleisten, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen und zukünftig leistungsfähig, hinsichtlich der Aufwendungen transparent und praktikabel organisiert sein.
Während das Sicherungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung auf weniger als 50 Prozent abgesunken sei, ermögliche die Altersentschädigung für Abgeordnete eine im Vergleich dazu großzügige Altersversorgung, stellt die Fraktion fest. Bereits nach einer vierjährigen Wahlperiode bestehe ein Altersentschädigungsanspruch von etwa 1.032 Euro, was dem Siebenfachen der Rentenanwartschaft eines gesetzlich Rentenversicherten mit einem Durchschnittsentgelt für den gleichen Zeitraum entspreche. Es sei ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, Wähler und gewählte Abgeordnete im gleichen Alterssicherungssystem zu versichern, heißt es in dem Antrag. (vom/eis/22.03.2024)