Geschichte

Vor 30 Jahren: Bundestag ver­abschie­det das Berlin/Bonn-Gesetz

Ein Umzugsfirma wirbt mit dem Schriftzug Wir machen den Umzug auf einem Transporter für das Unternehmen

Im Sommer 1999 zog der Bundestag von Bonn nach Berlin. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

Vor 30 Jahren, am 10. März 1994, hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) verabschiedet. Knapp drei Jahre nach dem sogenannten Hauptstadtbeschluss des Bundestages regelten die Parlamentarier damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Umzugsbeschlusses nach Berlin. Bereits ein halbes Jahr zuvor hatte die Bundesregierung beschlossen, bis zum Jahr 2000 nach Berlin umzuziehen.

Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn

Das Berlin/Bonn-Gesetz bestimmt Berlin als Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung und regelt die bereits im Beschluss vom 20. Juni 1991 festgelegte „faire Arbeitsteilung“ zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn. Geregelt werden die Ansiedlung von Bundesministerien in Berlin und Bonn sowie der Ausgleich für die Region Bonn, unter anderem durch Verlagerung von Einrichtungen des Bundes. Weitere Regelungen betreffen die vom Umzugsbeschluss betroffenen Beschäftigten. 

Vorausgegangen waren dem Gesetz lange Diskussionen und zähe Abstimmungsprozesse. Es sei deshalb ein Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung des Umzugsbeschlusses vom 20. Juni 1991, warb die Berichterstatterin des Ältestenrates, Brigitte Baumeister (CDU/CSU), zu Beginn der Debatte für den Gesetzentwurf. Mit dem Berlin/Bonn-Gesetz werde ein Beitrag zur Planungssicherheit für alle mit der Verlagerung des Parlaments und von Regierungsfunktionen befassten Stellen geleistet, betonte sie.

Umzugsgegner betonen die Kosten

Auch Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU), die 1991 in der Abstimmung noch für den Verbleib in Bonn gestimmt hatte, warb eindringlich für den Gesetzentwurf. Der Umzug sei am 20. Juni 1991 von der Mehrheit des Hauses beschlossen worden, jetzt müsse man dies auch umsetzen. Gegner des Berlin-Umzuges wie der CSU-Abgeordnete Simon Wittmann oder Hans Martin Bury von der SPD betonten vor allem die Kosten des Umzuges und schlugen unter anderem eine Verschiebung ins Jahr 2010 vor.

Neben dem interfraktionellen Gesetzentwurf der CDU/CSU, SPD und FDP (12/6614) stimmte der Bundestag dem dritten Zwischenbericht der Konzeptkommission des Ältestenrates vom 20. Januar 1994 (12/6615) zu. Den Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury (SPD), Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU), Birgit Homburger (F.D.P.) und weiterer Abgeordneter, als Umzugstermin das Jahr 2010 anzustreben (12/6623), erklärten die Abgeordneten für erledigt; den Antrag der Gruppe PDS/Linke Liste, über den Umzug in einer Volksabstimmung entscheiden zu lassen (12/6618), lehnten sie ebenso ab wie einen Enschließungsantrag der Gruppe PDS/Linke Liste (12/2886 neu). 

Nach Verabschiedung des Gesetzes am 10. März 1994 durch den Bundestag auf Empfehlung des Ältestenrates (12/6993, 12/6994) stimmte der Bundesrat am 18. März ebenfalls zu. Das Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 6. Mai 1994 verkündet und trat am 7. Mai 1994 in Kraft.

Umzug nach Berlin

In der parlamentarischen Sommerpause des Jahres 1999 zog der Bundestag nach Berlin um. Offizieller Arbeitsbeginn war der 1. September. Die erste Sitzung des Deutschen Bundestages nach dem Umzug in das umgebaute Reichstagsgebäude fand am 4. Oktober statt. Auch die Bundesregierung nahm 1999 offiziell ihre Arbeit in Berlin auf. Ein Jahr später zog auch der Bundesrat nach Berlin.

Noch heute haben sechs von 14 Ministerien ihren ersten Dienstsitz in Bonn. Am Rhein sind die Ministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Verteidigung sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelt, die übrigen an der Spree. Die Bundesministerien, deren erster Dienstsitz Berlin ist, haben einen zweiten Sitz in Bonn. (klz/06.03.2024)