Erste Lesung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2024, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (20/10280, Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf soll europäisches Recht national umgesetzt werden und unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (Kryptomärkte Aufsichtsgesetz - KMAG) geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert. Mit der Anpassung deutschen Rechts infolge der EU-Verordnung 2023 / 1114 „wird der europäische Markt für deutsche Anbieter geöffnet und die Standortvorteile Deutschlands durch ausgeprägte Erfahrung im Bereich der Kryptoregulierung hinsichtlich Marktneuzugänge realisiert“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies betreffe Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Ahndung von Verstößen gegen die EU-Verordnung.
Infolge der Verordnung 2023/1113 würden die bisherigen europäischen Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet, erklärt die Bundesregierung weiter und schreibt: „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen werden damit - ähnlich wie bei Banküberweisungen - verpflichtet, Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben, zu übermitteln und zugänglich zu machen, um so die Rückverfolgung von Finanzströmen bei Kryptowertetransfers zu erleichtern.“
Ablösung geltender Verordnungen
Die bisherige nationale Kryptowertetransferordnung werde durch unmittelbar geltendes europäische Recht der neuen EU-Geldtransferverordnung abgelöst. Die umsetzungsbedürftigen Teile der Neufassung dieser Verordnung würden nun mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Das gelte auch für die Verordnung 2022 / 2554, die „einen einheitlichen Rahmen für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor“ schaffe. Wesentliche Inhalte dabei seien Vorgaben an die IT-Sicherheit bei beaufsichtigten Unternehmen, Meldepflichten von Sicherheitsvorfällen, Vorgaben für einen verbesserten Informationsaustausch und Vorgaben zur Durchführung simulierter Angriffe auf die IKT-Systeme, sogenannte Penetrationstests.
Aus Sicht der Bundesregierung kommt es mit dem Gesetz „zu einer Rechts- und Verwaltungsvereinfachung durch Bündelung der nationalen Regelungen zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte in einem Aufsichtsgesetz“. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist. So soll beispielsweise für Insolvenzgerichte die Pflicht entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören. (bal/22.02.2024)