Koalition will Wahlkreise neu einteilen
Die Koalitionsfraktionen wollen die Einteilung von Wahlkreisen für die nächste Bundestagswahl ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ (20/8867) stand am Donnerstag, 9. November 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Er wurde im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP
Die Vorlage sieht die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern vor, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspräche. Danach soll die Zahl der Wahlkreise in Sachsen-Anhalt aufgrund der dort rückläufigen Bevölkerungsentwicklung von bislang neun auf acht reduziert und dazu der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst werden.
Im Gegenzug soll in Bayern aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht. Danach liegt die Bevölkerungszahl der bisherigen Wahlkreise Augsburg Land und Ostallgäu um jeweils mehr als 25 Prozent über dem Durchschnitt aller Wahlkreise, was laut Bundeswahlgesetz eine Neuabgrenzung zwingend erforderlich mache. Der neu zu bildende Wahlkreis soll nach dem Willen der drei Fraktionen den Namen „Memmingen - Unterallgäu“ erhalten.
Neben der Anpassung der Wahlkreise zur Berücksichtigung der Entwicklung der Bevölkerungsverteilung wollen die Koalitionsfraktionen mit der Vorlage zudem die Beschreibung von Wahlkreisen anpassen. Diese sei aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern nicht mehr zutreffend. (sto/hau/09.11.2023)