Debatte über Ewigkeitschemikalien PFAS
„Vorteile von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) weiter nutzen, Wertschöpfung erhalten, Gesundheit und Umwelt schützen“ lautet der Titel eines von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrags (20/9736), der am Donnerstag, 18. Januar 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages stand.
Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag in den bei den weiteren Beratungen federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, gegenüber der EU gegen ein Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen und stattdessen „für einen differenzierten, risikobasierten Regulierungsansatz auf europäischer Ebene einzutreten“. Dies sei im Interesse der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Verbraucher. Man solle sich zudem auf europäischer Ebene auf ein differenziertes Regulierungsvorgehen einigen, um Planungssicherheit für Produzenten und Verbraucher herzustellen. Die Bundesregierung solle sich bei der EU dafür stark machen, dass der Einsatz von PFAS nur dort beschränkt wird, wo technisch geeignete und ökonomisch machbare Alternativen verfügbar sind und der sachgemäße Umgang über den gesamten Lebenszyklus nachweislich nicht sichergestellt werden kann.
In der Vorbemerkung zum Antrag schreibt die Unionsfraktion, dass die chemische Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen durch ihre wasser- und fettabweisende Eigenschaft sowie ihrer chemischen und thermischen Stabilität eine nicht mit anderen Stoffen vergleichbare Gruppe von Chemikalien darstellt. Diese werde häufig dort eingesetzt, wo Produkte oder industrielle Prozesse entweder extremen Bedingungen ausgesetzt sind oder besondere Anforderungen an das Produkt gestellt werden - zum Beispiel bei der Schutzkleidung von Feuerwehrleuten, in medizinischen Anwendungen oder in der Halbleiterproduktion. (emu/hau/18.01.2024)