Unterrichtung der Regierung zur Ökobilanz von Gebäuden beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 29. November 2023, erstmals eine Unterrichtung der Bundesregierung zur Ökobilanz von Gebäuden beraten. Im Anschluss an die Aussprache im Parlament überwiesen die Abgeordneten den Bericht „über Forschungsergebnisse zu Methodiken zur ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden“ (20/8830) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Bericht des Klimaschutz- und des Bauministeriums
Wie es in der Unterrichtung heißt, kommen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einem Auftrag des Gebäudeenergiegesetzes nach, dem Bundestag diesen Bericht vorzulegen. Sie schreiben, es bestehe ein grundsätzliches Interesse an der Einführung einer Lebenszyklusanalyse im Bau- und Gebäudebereich. Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu realisieren, reichten freiwillige Maßnahmen und Förderprogramme nicht aus. Ordnungsrecht und Fördermaßnahmen müssten zusammenwirken, um das Planungs- und Baugeschehen insgesamt zu beeinflussen.
Die Lebenszyklusanalyse unter Nutzung der angewandten Ökobilanzierung wird als geeignetes Instrument gesehen, verbindliche Anforderungen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen zu formulieren und durchzusetzen. Beide Ministerien würden gemeinsam Vorschläge zu Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt einer Integration der ökobilanziellen Bewertung in das Ordnungsrecht beraten. Dies treffe auch für einen Absenkpfad in Richtung eines klimaneutralen Gebäudebestands zu.
„Emissionsminderung entschlossen vorantreiben“
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) geht nach Darstellung der Regierung davon aus, dass ein noch verbleibendes nationales Budget an CO2-Emissionen bereits um 2030 aufgebraucht sein könnte. Maßnahmen zur Emissionsminderung im Gebäudebestand sowie im Lebenszyklus von Einzelgebäuden sollten aus Sicht der Ministerien entschlossen vorangetrieben werden. Ergänzt würden diese nachfrageseitigen Maßnahmen durch entsprechende politische Instrumente zur Dekarbonisierung der Bauwirtschaft auf der Angebotsseite.
Mit der Einbeziehung „grauer“ Anteile in die Ökobilanz von Gebäuden (und in die Systematik von Anforderungen im Ordnungsrecht) könnten weitere Minderungspotenziale erschlossen und die Nachfrage nach Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen sowie mit reduzierten Treibhausgasemissionen im Produktlebenszyklus (Low-carbon-Produkte) stimuliert werden, heißt es weiter. Dies erzeuge auch positive Effekte in der Industrie.
„Minderungseffekte werden unmittelbar wirksam“
Mit Nebenanforderungen zur Begrenzung des Erstaufwandes an Treibhausgasemissionen (upfront emissions) könne Einfluss auf Emissionen genommen werden, die aktuell entstehen und sofort zulasten des Restbudgets an Treibhausgasemissionen gehen, welches die Einhaltung der Klimaschutzziele noch erlaubt. Minderungseffekte würden so unmittelbar wirksam.
Wie die Ministerien weiter schreiben, liegt im Ergebnis einer ökobilanziellen Bewertung von Neubauvorhaben ein „quantifiziertes Recyclingpotenzial“ vor, dass zukünftig Hinweise auf die Nutzung des Gebäudebestands als „urbane Mine“ geben könne. Eine ökobilanzielle Bewertung erzeuge Daten, die im Energieausweis angegeben werden müssen. Deutschland stehe mit seinen Nachbarländern in einem engen Austausch. Diese hätten eine ökobilanzielle Bewertung von neu zu errichtenden Gebäuden bereits eingeführt, weitere Länder Nordeuropas stünden kurz davor. (vom/29.11.2023)