Antrag zu Bürokratieabbau in Unternehmen überwiesen
„Deindustrialisierung stoppen – Unternehmen und Bürger mit Bürokratieabbau entlasten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/8875), den der Bundestag am Mittwoch, 8. November 2023, erstmals beraten hat. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratungen an den federführenden Rechtsausschuss.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die Bürokratiebelastung für Unternehmen „durch den Abbau ideologischer und impraktikabler Berichts-, Dokumentations- und Kontrollpflichten zu verringern“. Dazu gehört es aus Sicht der Abgeordneten, einen Gesetzentwurf zur Außerkraftsetzung des Gebäudeenergiegesetzes vorzulegen, um Unternehmen beispielsweise von den im Rahmen der verpflichtenden Beratungsgespräche anfallenden Dokumentationspflichten und von unverhältnismäßigen Vorschriften bei der Instandhaltung und beim Bau von Gebäuden zu entlasten.
Außer Kraft gesetzt werden muss laut AfD-Fraktion auch das Energieeffizienzgesetz, um Unternehmen von der Pflicht zur Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Erstellung von Energieeffizienzprogrammen zu entlasten und die dort langfristig angelegte erzwungene, oft nicht umsetzbare Reduktion des Energieverbrauchs von Unternehmen zu verhindern. Gleiches gilt für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Hier soll sich die Regierung dem Antrag zufolge auf EU-Ebene dafür einsetzen, die vorgesehene Verschärfung durch die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zu verhindern.
Verzicht auf „klimapolitische“ Auflagen in Förderrichtlinien
Ein weiterer Punkt in dem Antrag ist der Verzicht auf „klimapolitische“ und ökologische Auflagen in Förderrichtlinien. Stattdessen sollten beispielsweise Investitionszuschüsse an die Vorlage von Energiesparkonzepten oder Diversitätskennzahlen gekoppelt werden, schreibt die Fraktion. (hau/08.11.2023)