Bundestag lehnt Antrag gegen den Atomausstieg ab
Der Bundestag hat am Freitag, 28. April 2023, namentlich mit 551 Stimmen gegen 64 Stimmen einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf für ein 20. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (20/6189) abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/6573) zugrunde. Erstmals beraten wurden hingegen ein Antrag mit dem Titel „Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage“ (20/6537) sowie ein Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes mit der Forderung nach einem Stopp des Rückbaus der Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 (20/6533). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.
Erster Gesetzentwurf der AfD
Mit ihrem Gesetzentwurf stemmt sich die AfD-Fraktion gegen den Atomausstieg. Sie will die rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb der drei letzten bis vor Kurzem noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland schaffen. Auch die Ende 2021 vom Netz genommenen Atomkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen sollen nach dem Willen der Fraktion wieder reaktiviert werden. Konkret sieht der Entwurf eine „entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage“ von zehn Jahren für alle Atomkraftwerke vor.
Die Meiler Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sollten ursprünglich am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise hatte der Bundestag im November beschlossen, die Laufzeiten der drei Meiler im Streckbetrieb befristet bis längstens 15. April 2023 zu verlängern.
„Gefährliche Mangelsituation abwenden“
Dass die Bundesregierung darüber hinaus auf den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke verzichten wolle, sei, so die AfD-Fraktion, „nicht zielführend“. Die Maßnahmen begründeten zudem „zusätzliche Gefahr“, heißt es im Gesetzentwurf. Noch immer sei die Erdgasversorgung angespannt. In einer solchen Situation müssten „alle zur Verfügung stehenden Energiequellen“ genutzt werden, um eine „gefährliche Mangelsituation in der Versorgung in den Winterperioden abzuwenden“.
Einwände der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb weist die Fraktion zurück: Sowohl Personal als auch Brennstoff könnten bereitgestellt werden. Technisch und organisatorisch seien längere Laufzeiten also möglich.
Zweiter Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion fordert, den Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollen die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden. Konkret soll im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.
Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen.“
Antrag der AfD
In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion einen Rückbau-Stopp für die Mitte April abgeschalteten Atomkraftwerke. Die Antragsteller verlangen, die Genehmigung zum Rückbau der Reaktorblöcke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 auszusetzen beziehungsweise zu widerrufen.
Aufgrund einer im Winter 2023/2024 erneut „drohenden Strommangellage“ könne man nicht auf die Anlagen verzichten. Die Bundesregierung solle die Betreiber veranlassen, sie „gegen Zusage einer Mindestlaufzeit“ betriebsbereit zu halten und für eine „Beschleunigung der dafür erforderlichen Verfahren unter Beibehaltung des hohen Standards bei der Sicherheitsbeurteilung zu sorgen“, heißt es im Antrag. Weiter wird gefordert, die Betreiber bei der Beschaffung neuen Brennstoffes zu unterstützen, damit die Atomkraftwerke „noch zum Jahreswechsel“ in Betrieb genommen werden können. (vom/sas/28.04.2023)