Antrag zu Förder­bedingungen beim Umweltbonus überwiesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Hochlauf der Elektromobilität nicht gefährden – Gewerbliche Förderung beim Umweltbonus wieder einführen“ (20/8734) beraten. Nach der Aussprache im Parlament überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung übernimmt der Wirtschaftsausschuss.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die gewerbliche Förderung von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeugen (FC) einschließlich des gewerblichen Leasings im Umweltbonus bis zum Inkrafttreten der Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge gemäß Paragraf 7c Einkommensteuergesetz wieder uneingeschränkt zuzulassen. Weiterhin soll den Fahrzeugherstellern Planungssicherheit gewährt werden und sicherzustellen, dass der Umweltbonus missbrauchssicher ausgezahlt wird.
Im Antrag schreiben die Abgeordneten der Union, das Förder-Aus vom 31. August 2023 für gewerbliche Fahrzeuge betreffe eine hohe Anzahl von Anspruchsberechtigten; laut einer Zwischenbilanz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betrage der Anteil gewerblicher Automobile beim Umweltbonus 56,4 Prozent. (emu/19.10.2023)