Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. September 2023, erstmals einen Antrag der Bundesregierung (20/8341) beraten zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Irak, um Stabilisierung zu sichern, das Wiedererstarken des Islamischen Staats (IS) zu verhindern und Versöhnung im Irak zu fördern. Den Antrag überwiesen die Abgeordneten nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss.
Antrag der Bundesregierung
Vorgesehen ist, wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten zu entsenden, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen.
Der IS bleibe weiterhin territorial eingehegt, nutze aber die teils unklare Sicherheitsverantwortung in den umstrittenen Gebieten zwischen Zentralirak und der Region Kurdistan-Irak, um sich Rückzugsräume zu sichern, schreibt die Bundesregierung. Seit Anfang 2023 sei eine Verringerung der Anschlagszahlen zu beobachten; zudem hätten die irakischen Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen verbleibende IS-Strukturen intensiviert. Dennoch setze die Terrororganisation den Kampf mit asymmetrischen Mitteln und Methoden fort und sei weiterhin fähig und willens, Anschläge im Irak, in Syrien und Europa sowie darüber hinaus zu verüben.
Beitrag im Rahmen des Nato-Engagements
Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden den Angaben zufolge sowohl im Rahmen des Nato-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (Operation Inherent Resolve, OIR) erbracht.
Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist die Zustimmung der irakischen Regierung, die darüber hinausgehenden Beiträge dienen der Unterstützung des Iraks, der internationalen Anti-IS-Koalition und der regionalen Partner in ihrem Kampf gegen IS im Rahmen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie auf Grundlage des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen, schreibt die Bundesregierung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert sie für den Zeitraum des Mandats vom 1. November 2023 bis 31. Oktober 2024 auf voraussichtlich knapp 92 Millionen Euro. (vom/ahe/27.09.2023)