Antrag für Verbot von Fremdpersonal in der Paketdienstbranche beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, erstmalig über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Verbot von Werkverträgen und Subunternehmerketten in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche“ (20/764) beraten. Im Anschluss an die rund halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der Linken
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Unternehmen, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP-Branche) tätig sind, verboten wird, für die Beförderung von Paketen Fremdpersonal einzusetzen. Genannt werden Arbeitnehmer, die bei Dritten beschäftigt sind, Selbstständige und Leiharbeitnehmer. Nur so würden in der Branche wieder klare Verantwortlichkeiten für die Einhaltung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Regelungen etabliert sowie den Behörden effektive Kontrollen ermöglicht, heißt es im Antrag.
Die Fraktion bezieht sich auf Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, wonach es inzwischen etwa 90.000 reine Paketzusteller in Deutschland gebe. Hinzu kämen rund 45.000 Beschäftigte bei der Deutschen Post, die sowohl Briefe als auch Pakete zustellen. Zugleich werde immer wieder über schlechte und/oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen in der KEP-Branche und vor allem bei Paketdienstleistungen berichtet.
Nach Erkenntnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und von Beratungsstellen für Arbeitnehmerrechte werden nach Darstellung der Linken regelmäßig Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie gegen Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz festgestellt. Weitere in der Branche verbreitete Verstöße sind Scheinselbstständigkeit und die Missachtung notwendiger Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. (vom/des/28.09.2023)