Fragestunde am 5. Juli
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 5. Juli 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang (20/7518), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen
Knapp die Hälfte der insgesamt 53 Fragen, nämlich 20, wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 18 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit 13 Fragen vertreten. Hinzu kommen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
Die meisten Fragen, nämlich 14, richteten sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Neun Fragen gehen an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, sechs Fragen an das Bundesministerium der Verteidigung. An das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz richten sich fünf Fragen. Vier Fragen sollte das Bundesministerium der Justiz beantworten. Auf die Beantwortung von je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorbereiten. Je zwei Fragen gingen an das Auswärtige Amt, an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Vom Bundeskanzleramt, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde die Antwort auf je eine Frage erwartet.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise erkundigte sich der saarländische CDU-Abgeordnete Markus Uhl beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, aus welchen Gründen es im Förderprogramm 455-B der staatlichen KfW-Bank (Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden) noch immer nicht möglich ist, Anträge zu stellen und Mittel abzurufen, obwohl der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro für einen Förderaufruf 2023 bereitgestellt habe.
Der nordrhein-westfälische Abgeordnete der Linken Andrej Hunko wollte vom Bundesverteidigungsministerium erfahren, ob die Pläne der Bundesregierung, eine „robuste Brigade“ mit einer Truppenstärke von etwa 4.000 Soldaten zur dauerhaften Stationierung nach Litauen zu verlegen, mit der Nato-Russland-Grundakte vereinbar sind. Falls dies nicht der Fall wäre, will Hunko wissen, ob die Bundesregierung die Nato-Russland-Grundakte für obsolet oder nichtig hält.
Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka fragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, welche Konsequenzen Minister Robert Habeck aus der „Negativprognose“ seines Ministeriums hinsichtlich der längerfristigen Strompreisentwicklung zieht und inwieweit diese bei der Ausrichtung der Politik der Bundesregierung berücksichtigt wird.
Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie sich die Bundesregierung als Eigentümerin der Deutschen Bahn AG für gute Löhne und lebenswerte Arbeitsbedingungen einsetzt, um einen unbefristeten Streik zu verhindern. Sie wollte darüber hinaus wissen, welchen Stellenwert die Bundesregierung der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Deutschen Bahn AG als einem zentralen Standbein der Mobilitätswende beimisst.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/05.07.2023)