Einstufung Georgiens und Republik Moldau als sicherere Herkunftsstaaten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Juni 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten (20/7251) beraten. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Gesetzentwurf der CDU/CSU
Die Unionsfraktion will, dass Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes und der EU-Richtlinie zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes eingestuft wird. Dadurch könnten Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten nach Paragraf 29 des Asylgesetzes zügiger bearbeitet und der Aufenthalt in Deutschland könnte bei einer negativen Entscheidung über den Asylantrag schneller beendet werden, heißt es im Entwurf.
Deutschland würde dadurch als Zielland für Personen, die Asylanträge aus nicht asylrelevanten Motiven stellen, weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bliebe dadurch unberührt. Die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten habe in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen Maßnahmen zu einem erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt, schreiben die Abgeordneten.
„Voraussetzungen liegen nur selten vor“
Sie verweisen darauf, dass der Gesetzentwurf im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. Februar 2023 stehe, in denen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten einstimmig dafür ausgesprochen hätten, das Konzept sicherer Herkunftsländer stärker zu nutzen. Mit dem Gesetzentwurf würde zudem einer der Beschlüsse, die der Bundeskanzler gemeinsam mit den Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023 zur Gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern getroffen habe, zeitnah umgesetzt, heißt es weiter.
Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf, die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz lägen vor allem bei Antragstellern aus Georgien und Moldau nur in wenigen Einzelfällen vor. Von Januar 2021 bis Mai 2023 sei dies nur in 24 von 14.180 entschiedenen Asylverfahren (0,17 Prozent) von georgischen Staatsangehörigen und nur in sechs von 11.498 entschiedenen Asylverfahren (0,05 Prozent) von moldawischen Staatsangehörigen der Fall gewesen. (vom/22.06.2023)