Gesundheit

Bundestag fordert Reform der Weltgesundheits­organisation

Der Bundestag hat sich am Freitag, 12 Mai 2023, für eine Reform der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgesprochen. Ein entsprechender Antrag der Ampelkoalition (20/6712) wurde am Freitag, 12 Mai 2023, namentlich mit 497 Stimmen angenommen. 68 Abgeordnete votierten gegen die Vorlage und 25 haben sich enthalten. Anlass des Antrags von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP ist das 75-jährige Bestehen der Organisation.

Antrag der Ampelfraktionen

Während der Covid-19-Pandemie sei erneut deutlich geworden, dass der WHO die Fähigkeiten fehlten, ihr Mandat vollumfänglich zu erfüllen, heißt es in dem Antrag. Um den internationalen Erwartungen an die Organisation gerecht zu werden, brauche es Reformen sowie politische, personelle und finanzielle Unterstützung. Der WHO fehlten kalkulierbare und flexible Mittel, um ihre Führungsrolle in der globalen Gesundheitspolitik auszufüllen, die nötige Expertise bereitzustellen und adäquat auf Notlagen zu reagieren. Fast 80 Prozent des WHO-Haushalts seien freiwillig und zweckgebunden.

Die Covid-19-Pandemie habe die grundlegende Bedeutung der WHO in der Pandemieprävention, -vorsorge, und -reaktion verdeutlicht, heißt es in dem Antrag weiter. Eine gestärkte WHO könne für ein effizienteres und gerechteres globales Pandemiemanagement sorgen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die geplante Anhebung der Pflichtbeiträge auf einen Anteil von 50 Prozent des Kernbudgets der WHO bis spätestens 2030 / 2031 zu unterstützen, Ferner sollten Reformen der WHO vorangetrieben werden, um ihre Governance, Effizienz, Unabhängigkeit, Kapazität, Rechenschaftspflicht und die Durchsetzungsfähigkeit von Regeln zu stärken. Die Zusammenarbeit mit globalen Partnern sollte vertieft sowie die Regionen innerhalb der WHO finanziell und strukturell gestärkt werden. Außerdem müsse die WHO bei ihren Bemühungen unterstützt werden, sich auf die gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise vorzubereiten und darauf zu reagieren. (pk/ste/12.05.2023)