Antrag zu Rüstungsunternehmen und Exportindustrie beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. April 2027, erstmals einen Antrag zu Rüstungsunternehmen und zur Exportindustrie beraten, den die AfD-Fraktion vorgelegt hatte. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag mit dem Titel „Verpflichtende Einführung von Offset-Geschäften bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland“ (20/6536) zur weiteren Beratung in den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Weitere Anträge mit den Titeln „Die Exportindustrie nicht politischer Willkür ausliefern – Kein ,German Free’“ und „Deutsche Rüstungsunternehmen am höheren Rüstungsetat beteiligen – Deutsche Rüstungsunternehmen wieder wettbewerbsfähig machen“ wurden zuvor von der Tagesordnung abgesetzt.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert bei Rüstungsbeschaffungsvorhaben im Ausland künftig von ausländischen Lieferanten eine Kompensation durch sogenannte Offset-Vereinbarungen von mindestens 60 Prozent des Kaufpreises in Deutschland zu verlangen. Um dies umzusetzen, soll die Bundesregierung laut Antrag bis zum Ende der Sommerpause 2023 eine entsprechende Gesetzesvorlage vorlegen, die die Verpflichtung zu Offset-Kompensationsgeschäften enthält.
Die Fraktion hält die Einführung von Offset-Vereinbarungen für notwendig, da es sich beim 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr nicht um ein „Vermögen“ handele, sondern um Schulden, „durch die künftige Generationen deutscher Steuerzahler belastet werden“. Eine Kompensation durch Offset-Vereinbarungen könne dazu beitragen, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen. (emu/vom /27.04.2023)