Der Bundestag hat die Forderung der AfD-Fraktion zur Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Bekämpfung des Corona-Virus, 20/3706) zurückgewiesen. Gegen den Antrag votierten am Mittwoch, 19. April 2023, in namentlicher Abstimmung 577 Abgeordnete, dafür waren 71 Parlamentarier. Der Abstimmung hatte eine Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zugrunde gelegen (20/5445).
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD forderte in dem Antrag, einen Untersuchungsausschuss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzusetzen. Das 16-köpfige Gremium sollte „das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit der Bewältigung der Maßnahmen gegen das Coronavirus untersuchen“.
Im Einzelnen sollte sich der Ausschuss ein „Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen“. Dabei sollte er sich ein Urteil bilden zur Frage, ob die „massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und in das deutsche Wirtschaftsleben und der Lockdown tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen“ waren, auch mit Blick auf die Situation in vergleichbaren anderen Ländern.
Empfehlungen für den Fall einer künftigen Pandemie
Vor allem wollte die AfD geklärt wissen, ob die Bundesregierung auf eine Pandemie durch das Coronavirus ausreichend vorbereitet war. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollten Handlungsempfehlungen für den Fall einer zukünftig auftretenden Pandemie erarbeitet werden, schreibt die Fraktion. Als Untersuchungszeitraum nannte sie die Zeit vom 1. August 2019 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
Unter anderem sollte der Untersuchungsausschuss nach dem Willen der Fraktion herausfinden, ob die derzeit auf dem Markt befindlichen und in Deutschland zugelassenen Impfstoffe das Zulassungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen haben. Zu prüfen sei nach Ansicht der AfD, ob es zu Unregelmäßigkeiten oder Fehleinschätzungen bei der Impfstoffbestellung gekommen ist und ob die Bundesregierung rechtzeitig die Erforschung von Medikamenten gegen das Coronavirus angemessen gefördert und rechtzeitig deren Kauf veranlasst habe.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Darüber hinaus sollte geklärt werden, ob die Bundesregierung durch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die medizinische Versorgung der Bürger sowie die Betreuung behinderter und pflegebedürftiger Bürger gefährdet hat und ob eine entsprechende Gefährdung als leichtfertig oder gar vorsätzlich zu beurteilen sei.
Schließlich nahm die Fraktion gesundheitlich nachteilige Folgen für Kinder und Jugendliche durch den Lockdown in den Jahren 2020/2021 in den Blick, deren Verhältnismäßigkeit untersucht werden müsse, da Kinder und Jugendliche nicht zur Risikogruppe gehörten. Dies schließe die Frage nach dem Umgang mit gesundheitlichen Folgeschäden mit ein, „die bis heute einer ärztlichen Behandlung bedürfen“. (vom/19.04.2023)