Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 20. April 2023, erstmals mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Geregeltes Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten einführen“ (20/6409) befasst. Die Vorlage wurde nach einer Dreiviertelstunde zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Antrag der Union
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion auf die Bundesländer einwirken, der im Januar 2019 vom Bundestag beschlossenen Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsländer zuzustimmen.
Zugleich macht sich die Fraktion in ihrem Antrag für ein „geregeltes Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten“ stark. Danach soll die Bundesregierung eine Vorprüfung vornehmen, inwieweit bestimmte Staaten auf Grundlage der aktuellen Lageberichte des Auswärtigen Amtes wahrscheinlich die Voraussetzungen für eine entsprechende Einstufung erfüllen oder warum dies nicht wahrscheinlich ist. Die Vorprüfung soll dem Antrag zufolge Staaten umfassen, „deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren sowie im Durchschnitt der letzten zehn Jahre unter fünf Prozent liegt, die aber in der Vergangenheit nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft waren“.
Für Staaten, die im Zuge dieser Vorprüfung „eine positive Einschätzung zu einer möglichen Einstufung erhalten haben“, soll die Bundesregierung laut Vorlage anschließend eine vollständige Prüfung zur Einstufung als sichere Herkunftsstaaten veranlassen. Im Anschluss soll sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Einstufung jener Staaten vorlegen, „bei denen die Prüfung ergeben hat, dass diese die Voraussetzungen zur Einstufung als sicherer Herkunftsstaat erfüllen“, wie die Fraktion weiter schreibt. (sto/eis/20.04.2023)