Antrag zu Vetorecht des Bundestages bei Waffenexporten überwiesen
Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Vetorecht des Bundestages bei Waffenexporten in Konflikt- und Kriegsgebiete“ (20/6276) stand am Donnerstag, 20. April 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte wurde der Antrag in den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, ende mit der Genehmigung umfangreicher Waffenexporte an die Ukraine - und damit an eine Kriegspartei in einem Kriegsgebiet - die restriktive und verantwortungsvolle Genehmigungspraxis der Bundesregierung. Damit seien große Risiken verbunden. „Nicht nur, weil dadurch der Krieg mit all seinen negativen Auswirkungen für die Zivilbevölkerung verlängert wird, sondern auch, weil Deutschland mit seinen zunehmenden Waffenlieferungen an die Ukraine zur Kriegspartei werden könnte.“
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der dem Deutschen Bundestag ein Vetorecht mit nachträglichem Abweichungsvorbehalt der Bundesregierung für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten einräumt“. Dieses Vetorecht solle beschränkt sein auf den Export von Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes in Länder, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht und auch in solche Länder, in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden. Außerdem soll das Einspruchsrecht des Parlaments für solche Länder gelten, die sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden oder bei denen eine Gefahr für den Ausbruch solcher Konflikte besteht. (hau/20.04.2023)