Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 30. März 2023, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Smart-Meter-Rollout: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (20/6006) wurde zur federführenden Beratung an Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Eine gleichlautende Vorlage der Koalitionsfraktionen (20/5549) wurde bereits in erster Lesung beraten. Demnach sollen intelligente Strommesssysteme – sogenannte Smart-Meter – dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Ihr Einbau solle künftig unbürokratisch und schneller möglich sein. Es soll den Angaben zufolge künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bedürfen, da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen würden. Die bestehenden Auflagen würden mit dem Gesetz ausgebaut mit präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung. Der Gesetzentwurf sieht einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 soll der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung sein. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, sollen dem Entwurf zufolge das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers erhalten.
Ackerfläche: Ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Agrarflächen ab 2024 dauerhaft aussetzen“ (20/6179) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der EU in Brüssel für die Aussetzung der Stilllegung über das laufende Jahr 2023 hinaus einzusetzen. Durch die Stilllegung der Ackerflächen lägen rund drei Millionen Hektar Ackerland in der EU brach, dabei könnten auf den Flächen alleine in Deutschland bis zu einer Million Tonnen Getreide produziert werden.
(irs/30.03.2023)