Bärbel Bas: Vorbereitungen für den ersten Bürgerrat starten
Für den ersten Bürgerrat hat sich in einer europaweiten Ausschreibung ein auf Beteiligungsverfahren spezialisierter Dienstleister durchgesetzt. Der Zuschlag ging an eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern Mehr Demokratie e.V., nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH, ifok GmbH und Institut für Partizipatives Gestalten GmbH. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den kommenden Wochen gemeinsam mit der Bundestagsverwaltung die Sitzungen des ersten Bürgerrates nach der Sommerpause 2023 des Bundestages vorzubereiten und zu begleiten. Dabei geht es sowohl um die Betreuung der Bürgerinnen und Bürger als auch um die Organisation und Moderation des gesamten Prozesses.
Bas: Parlamentarische Demokratie stärken
„Ich freue mich sehr, dass wir den Zuschlag für die Durchführung von Bürgerräten in dieser Wahlperiode jetzt erteilt haben. Nun können wir mit den Vorbereitungen für den ersten Bürgerrat im Herbst richtig durchstarten“, sagt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am Freitag, 31. März 2023.
„Mit Bürgerräten wollen wir unsere parlamentarische Demokratie stärken und mehr Teilhabe ermöglichen. Die Menschen wünschen sich mehr Dialog. Bürgerräte bieten hier eine starke Chance zur besseren Mitsprache. Für die Erfolgsgeschichte von Bürgerräten ist entscheidend, dass sie die Gesellschaft möglichst breit abbilden – und konkrete Themen behandeln, die die Menschen in ihrem Alltag betreffen“, sagte die Bundestagspräsidentin.
Drei Bürgerräte in der aktuellen Wahlperiode
Die Fraktionen im Bundestag werden über das Thema abstimmen, das der erste Bürgerrat bearbeiten soll. Der Einsetzungsbeschluss ist für Mai 2023 vorgesehen. Unmittelbar danach beginnt die Zufallsauswahl der 160 Teilnehmer aus ganz Deutschland. Ziel ist ein möglichst umfassendes Abbild der Bevölkerung. Die eigentlichen Beratungen sollen Ende September 2023 starten.
Bereits im April 2022 hatte der Ältestenrat beschlossen, bis zu drei Bürgerräte in der aktuellen Wahlperiode einzusetzen. Zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sollen mit Hilfe neutraler Experten und Moderatoren circa 40 Stunden lang über ein Thema, das vom Deutschen Bundestag vorgegeben wird, diskutieren. Abschließend sollen sie ein Bürgergutachten mit konkreten Empfehlungen für die Politik erarbeiten, die der Deutsche Bundestag im parlamentarischen Prozess aufnehmen kann. (31.03.2023)