Forderung nach Bundeslagebild zur Kriminalität in Bahnhöfen und Zügen beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. März 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bundeslagebild zur Kriminalität in Bahnhöfen und Zügen“ (20/5808) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.
Abgestimmt wurde hingegen ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Umgehend bundesweite Transparenz bei Straftaten mit dem Tatmittel Messer sowie bei Antisemitismus im Kontext von Zuwanderung herstellen“ (20/4871). Die Vorlage wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/5601).
Neuer Antrag der AfD
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion ein jährliches Bundeslagebild zur Kriminalitätsentwicklung in Bahnhöfen und Zügen einführen, „das auch der Öffentlichkeit zugänglich ist und in eigener Zuständigkeit der Bundespolizei erstellt wird“. Zudem soll die Bundesregierung „im Kontext dieses Bundeslagebildes auch eine statistische Aufschlüsselung im Hinblick auf tatverdächtige Ausländer und ihren Aufenthaltsstatus“ vornehmen, fordert die Fraktion in einem Antrag (20/5808).
Darin dringt die Fraktion zugleich darauf, „dieses zu erstellende Bundeslagebild zunächst versuchsweise unter Einbeziehung eigener Erfassungsmöglichkeiten der Bundespolizei darauf auszurichten, dass deutsche Tatverdächtige auch dahingehend aufgeschlüsselt werden, dass man eine Unteraufschlüsselung nach Geburtsort/Geburtsland vornimmt, um allgemein gehaltene Vergleiche zu deutschen Tatverdächtigen im Vergleich zu nichtdeutschen Tatverdächtigen differenzierter betrachten zu können“. Des Weiteren plädiert sie unter anderem dafür, bis zur Umsetzung der von ihr geforderten Maßnahmen zur Erstellung eines Bundeslagebildes übergangsweise eine gesonderte Erfassung im Hinblick auf Bundespolizisten in Bahnhöfen und in Zügen vorzunehmen, die aufgrund von gewaltsamen Auseinandersetzungen im Einsatz verletzt worden sind, und dazu „insbesondere nichtdeutsche Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatuts aufzuschlüsseln“.
In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass der Bund und die Deutsche Bahn AG zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnhöfen vor allem auf den Ausbau von Videotechnik setzten. Daneben würden auch verschiedene Varianten von Schutzbarrieren für Reisende auf einem Bahnsteig getestet. Derartige Konzepte könnten eine sinnvolle Ergänzung darstellen, sollten aber nicht „mit der eigentlichen Ursachenanalyse und Bekämpfung von Kriminalität an Bahnhöfen verwechselt werden“. Ausgangsvoraussetzung dafür sei Transparenz gegenüber politischen Entscheidern und der Öffentlichkeit in der statistischen Abbildung von Kriminalität, heißt es in dem Antrag weiter. „Fragen, warum der diesbezügliche Anteil bestimmter nichtdeutscher Tatverdächtiger bei bestimmten Deliktgruppen wie Gewaltkriminalität, Betäubungsmittel- und Eigentumsdelikten überproportional hoch ist“, müssten tiefgehender analysiert werden.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion drang in einem weiteren Antrag (20/4871) darauf, dass spätestens ab dem zweiten Halbjahr 2023 deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige, die bei Gewaltdelikten ein Messer verwenden, einschließlich ihrer Staatsangehörigkeit bundesweit erfasst werden. Die Fraktion forderte zudem „eine zeitnahe bundesweite Erfassung der Toten und Verletzten durch Gewaltdelikte mit Messern durch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder nach Staatsangehörigkeit“. Die jeweiligen Ergebnisse sollten nach dem Willen der Fraktion auf Bundesebene „im Rahmen eines Bundeslagebildes zur Messerkriminalität oder im Rahmen einer Erweiterung des Bundeslagebildes Kriminalität im Kontext von Zuwanderung durch den Bund regelmäßig aufgeschlüsselt werden“. Eine entsprechende Einigung sollte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern auf der nächsten Innenministerkonferenz erzielen. Ziel sei, eine aussagekräftige Kriminalitätsstatistik zu Messerangriffen zur Verfügung zu stellen.
Ferner plädierten die Abgeordneten für ergänzende Befragungen durch zuständige Polizei- und Sicherheitsbehörden bei polizeilichen Ermittlungen zu Gewalttaten mit Messern. Dabei sollten deutsche Tatverdächtige laut Vorlage bei Gewaltdelikten mit Messern nach vorhandenen Migrationshintergründen befragt werden, „damit sich der Anteil deutscher Tatverdächtiger genauer aufschlüsseln lässt“. Zugleich machte sich die Fraktion für bundesweite regelmäßige Aufforderungen an die Islamverbände stark, „aktiv in ihren Gemeinden konkrete Basisarbeit in Form von Programmen und Veranstaltungen gegen Antisemitismus durchzuführen“. Dabei sollten deren Anzahl sowie die Teilnehmeranzahlen und Art der Umsetzung dem Antrag zufolge durch die Antisemitismusbeauftragten von Bund und Ländern systematisch abgefragt und in jährlichen Berichten veröffentlicht werden. Darüber hinaus forderte die Fraktion in der Vorlage eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme antisemitischer Einstellungen unter Zuwanderern „in Verbindung mit einer repräsentativen Umfrage zu vorhandenen antisemitischen Einstellungen und Einflussfaktoren wie Herkunft und Religionszugehörigkeit“. (sto/vom/01.03.2023)