Oppositionsantrag zur Wohnungslosenhilfe debattiert
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Februar 2023, einen von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrag mit dem Titel „Eine eigene Wohnung als Start für die Wohnungslosenhilfe – Housing First bundesweit etablieren“ (20/5542) beraten. Im Anschluss an die 40-minütige Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke will den sogenannten Housing First-Ansatz in der Wohnungslosen- hilfe und damit das Wohnen für alle als voraussetzungsloses Grundrecht etablieren. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser sollte einen Masterplan zur Beendigung der Wohnungslosigkeit bis 2030 beinhalten, in dessen Zentrum die Eingliederung des Housing First-Ansatzes in bestehende und noch aufzubauende kommunale Hilfestrukturen sowie die Beschaffung des dafür notwendigen Wohnraums stehen soll.
„Ohne festen Wohnsitz wird es deutlich schwerer, das Arbeitsverhältnis zu halten oder ein neues zu finden, die Beantragung von Sozialleistungen wird schwieriger und der Gesundheitszustand verschlechtert sich häufig“, schreiben die Abgeordneten in der Begründung des Antrags. Ein eigenes, mietvertraglich abgesichertes Wohnverhältnis sollte daher nach Ansicht der Linksfraktion „Ausgangspunkt und nicht mehr Fernziel der Wohnungslosenhilfe sein“. Hilfe- und Unterstützungsbedarfe, die darüber hinaus gegebenenfalls notwendig seien, wie zum Beispiel Sozialberatungen oder Therapien, sollten erst im Anschluss realisiert werden.
Um Housing First zu etablieren, müsse der Bund die Länder und Kommunen konzeptionell, finanziell und strukturell unterstützen und auch die Finanzierung der Hilfeleistungen für die Empfänger sicherstellen, betonen die Abgeordneten. Dabei müsse auch klar werden, dass die zuständigen Leistungsträger die Finanzierung rechtlich absichern können. (hau/joh/10.02.2023)