Forderung nach Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Februar 2023, über die von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (20/4845) an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion dringt bei den Regelungen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auf eine Rückkehr zum vor dem Jahr 1991 geltenden Rechtszustand. Dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Folge soll der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland für Kinder ausländischer Eltern künftig ebenso entfallen wie der „Einbürgerungsanspruch wegen längeren Aufenthalts im Inland“. Damit werde auch dem „bewährten Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit wieder Geltung verschafft“, schreibt die Fraktion.
Wie sie in der Begründung ferner darlegt, soll lediglich solchen im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern in Zukunft „ein Anspruch auf Einbürgerung gewährt werden, die bei Geburt staatenlos waren und staatenlos geblieben sind“. Erhalten bleiben soll der Fraktion zufolge der Einbürgerungsanspruch für Personen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben.
Einbürgerung als Ermessensentscheidung im Einzelfall
Die Einbürgerung müsse im Grundsatz wieder als rechtlich gebundene Ermessensentscheidung im Einzelfall erfolgen, führen die Abgeordneten aus. Dabei müsse die Ermessensausübung der einbürgernden Behörde davon geleitet sein, „nur solche Einbürgerungen vorzunehmen, durch die das Gemeinwesen durch Hinzufügung eines loyalen Neubürgers im politischen Sinne gestärkt wird“.
Die Gesetzgebung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts seit 1990 habe „ein erhebliches Maß zumindest potenzieller Loyalitätskonflikte in die Bundesrepublik Deutschland als politisches Gemeinwesen hereingetragen und deren inneren Zusammenhalt im Ganzen geschwächt“, heißt es in der Vorlage des Weiteren. Die Abkehr von den „hergebrachten, bewährten Prinzipien des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts“ müsse daher rückgängig gemacht werden. Diese Prinzipien bestünden im ausschließlichen Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Wege des „Ius sanguinis“, in der Einbürgerung als „Ermessensentscheidung im Interesse des Gemeinwesens“ und in der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten. (sto/hau/08.02.2023)