Antrag fordert die vorübergehende Aussetzung des Lieferkettengesetzes
Die CDU/CSU-Fraktion will den geplanten Start des sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) am 1. Januar 2023 aussetzen. Ein entsprechender Antrag (20/4876) wurde am Donnerstag, 15. Dezember 2022, gut 40 Minuten lang im Bundestag beraten. Demnach soll der Start „nach der Krise bürokratiearm“ ungesetzt werden. Der Antrag wurde anschließend zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Das Lieferkettengesetz, das am 11. Juli 2021, im Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Unternehmen sollen demnach ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht etwa durch die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen oder die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten wahrnehmen (19/28649).
Antrag der Union
Konkret fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Start des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 1. Januar 2023 auf den 1. Januar 2025 verschiebt. Die deutschen Unternehmen seien gegenwärtig nicht nur angesichts der Nachwirkungen der Corona-Pandemie, sondern auch durch die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine „in ungeahnter Weise belastet“ schreibt die Unionsfraktion: „In einer Zeit, in der diese Verwerfungen schon jetzt zu tiefgreifenden Lieferkettenstörungen führen, bedarf es umso mehr eines regulatorischen Innehaltens und einer Aussetzung der Anwendung des LkSG“, befinden die Abgeordneten.
Zudem sollte für die Zeit nach der Krise die praktische Umsetzung des LkSG verbessert werden, um Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Außerdem soll in den Verhandlungen mit der EU dafür Sorge getragen werden, dass bei der EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie keine gegenüber dem LkSG verschärften Regelungen und zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen eingeführt werden. (emu/ste/15.12.2022)