Wohnen

Antrag zur Förderung von Wohneigentum überwiesen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, einen Antrag der AfD-Fraktion zur Stärkung der Förderung von Wohneigentum (20/3204) beraten. Die Initiative soll nun im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend weiterberaten werden.

Antrag der AfD

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern sowohl die Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Immobilien zu eigenen Wohnzwecken als auch die Grundsteuer abschaffen. Bundesweit solle sie eine Obergrenze von 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer festlegen. Außerdem fordert die Fraktion die dauerhafte Abschaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG).

Die Bundesregierung solle darüber hinaus eine Gesetzesvorlage zur Förderung von Wohneigentumserwerb außerhalb von Ballungszentren vorlegen. Deutschland weise im Vergleich zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die geringste Wohneigentumsquote auf, heißt es in der Begründung. Gerade außerhalb der Ballungszentren werde die Wohneigentumsförderung zu wenig gefördert. Unter anderem wirft die AfD-Fraktion der Bundesregierung „eine ideologische Ausrichtung auf den Klimaschutz“ vor, welche das Bauen und Wohnen immer mehr verteuere. (ste/01.12.2022)

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