Parlament

Bundestag ordnet Holodomor als Völkermord ein

Der Bundestag hat am Mittwoch, 30. November 2022, einen Antrag mit dem Titel „Holodomor in der Ukraine: Erinnern – Gedenken – Mahnen“ verabschiedet, den die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie die CDU/CSU (20/4681) gemeinsam vorgelegt haben. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit der Antragsteller bei Enthaltung der AfD und Die Linke angenommen.
Der Begriff Holodomor (von ukrainisch „holod“ – Hunger und „moryty“ – umbringen) bezeichnet dem Antrag zufolge die gezielte und massenhafte Tötung durch Hunger, der in den Jahren 1932 und 1933 Millionen Menschen in der damals zur Sowjetunion gehörenden Ukraine zum Opfer fielen.

„Eine historisch-politische Einordnung als Völkermord“

Der massenhafte Hungertod sei keine Folge von Missernten, sondern von der politischen Führung der Sowjetunion unter Josef Stalin verantwortet worden, heißpt es in dem Antrag. Der Holodomor stelle ein „Menschheitsverbrechen“ dar, aus heutiger Perspektive liege „eine historisch-politische Einordnung als Völkermord nahe“, schreiben die Abgeordneten. 

Bereits im Winter 1931/1932 seien Hunderttausende auf dem Land und in den Dörfern an Unterernährung gestorben. Trotzdem seien gewaltsame Zwangsrequirierungen von Ernten fortgesetzt worden. „Hunger wurde zusätzlich als Strafe eingesetzt und bei Nichterfüllung der festgesetzten Abgabemengen ein Vielfaches an Getreide und anderen Lebensmitteln verlangt und konfisziert. Die betroffenen Regionen wurden abgeriegelt, um die Flucht der Hungernden in die Städte und den Transport von Lebensmitteln in die Regionen zu verhindern.“ Allein im Winter 1932/1933 seien dadurch in der Ukraine drei bis dreieinhalb Millionen Menschen verhungert, schreiben die Abgeordneten.

Sie erinnern daran, dass auch in weiteren Gebieten der Sowjetunion Millionen Menschen durch politisch herbeigeführte Hungerkatastrophen ums Leben kamen, darunter in Kasachstan und entlang der russischen Flüsse Wolga und Don. 

Im Geschehen der 1930er-Jahre zeige sich das Streben der sowjetischen Führung nach Kontrolle und Unterdrückung der Bäuerinnen und Bauern, der Peripherien des sowjetischen Herrschaftsprojektes sowie der ukrainischen Lebensweise, Sprache und Kultur. „Betroffen von Hunger und Repressionen war die gesamte Ukraine, nicht nur deren getreideproduzierende Regionen.“

Bundestag sieht sich in der Verantwortung 

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Erinnerung an die Opfer des Holodomors und dessen internationaler Bekanntmachung politisch weiter zu unterstützen und „jeglichen Versuchen, einseitige russische historische Narrative zu lancieren, weiterhin entschieden entgegenzuwirken“. Als „Opfer des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands und der imperialistischen Politik Wladimir Putins“ solle die Ukraine zudem weiterhin politisch, finanziell, humanitär und militärisch unterstützt werden.

Der Holodomor falle in eine Periode massivster, in ihrer Grausamkeit bis dahin unvorstellbarer Menschheitsverbrechen auf dem europäischen Kontinent, heißt es im Antrag. „Zu diesen gehören der Holocaust an den europäischen Jüdinnen und Juden in seiner historischen Singularität, die Kriegsverbrechen der Wehrmacht und die planmäßige Ermordung von Millionen unschuldiger Zivilistinnen und Zivilisten im Rahmen des rassistischen deutschen Vernichtungskriegs im Osten, für die Deutschland die historische Verantwortung trägt. Orte wie Wola, Babyn Jar oder Leningrad stehen für diese unzähligen Verbrechen.“ Der Deutsche Bundestag leite aus Deutschlands eigener Vergangenheit eine besondere Verantwortung ab, innerhalb der internationalen Gemeinschaft Menschheitsverbrechen kenntlich zu machen und aufzuarbeiten. (vom/ahe/30.11.2022)